Rechte an Stadtplänen ? Bearbeiten

- kann jemand dazu was sagen? --Bugert 19:17, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das Urheberrecht liegt üblicherweise beim Kartographen, falls er es nicht an zB den Verlag abgetreten hat.--Rotkaeppchen68 00:15, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Sprachversionen Bearbeiten

Gibt es das Lemma wirklıch nur noch ın Nıederländısch? 88.225.226.223 21:04, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

"Ein frühes Beispiel aus dem 2. Jh. v. Chr. ist die Abbildung des Tempelkomplexes auf dem Marsfeld." Bearbeiten

Da liegt offenbar eine Verwechslung vor. Ich vermute, das bezieht sich auf dieses hochgeladene Bild, oder? Das zeigt wohl die Gegend um das Marcellustheater; zu erkennen oben an der Beschriftung des [PORTI]CVS OCTAVIAE (Portikus der Octavia). Es handelt sich dabei allerdings um einen Ausschnitt (vermutlich eine zusammengesetzte Replika) des bereits im Artikel erwähnten Forma Urbis Romae (hier) um 200 nach Chr. Falls damit was anderes gemeint sein sollte, bitte Belege angeben (zu einem Plan des Campus Martius aus dem 2. Jh. v. Chr. kann ich in der Literatur nichts finden) --alexrk (Diskussion) 18:07, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten