Diskussion:Staatsanwalt Posch ermittelt

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 93.199.125.21

Laut diesen Artikels umfasst die 1. Staffel 134 Folgen und die 2. Staffel beginnt mit Folge 133. Das ist absolut unmöglich. Wenn die 1. Staffel mit Folge 134 endet, beginnt die 2. Staffel automatisch mit 135. Wenn allerdings Staffel 2 mit der 133. Folge beginnt, muss die erste logischerweise mit der 132. Folge enden. Das ist absolut logisch. (nicht signierter Beitrag von 89.48.38.89 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 18. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

Sehenswert: http://fernsehkritik.tv/folge-52/46/ -- 93.199.125.21 10:48, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

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