Diskussion:Squier

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 2A01:599:741:427D:486B:4B85:4A1F:7979 in Abschnitt "Schwarzkopien"

"Schwarzkopien" Bearbeiten

Die Formulierung "die Flut von Schwarzkopien" ist in fast bösartiger Weise falsch. Bei den üblichen Japan-Importen handelte es sich um i.d.R nur grob den Vorbildern nachempfundene Instrumente und zum kleineren Teil um präzise Replika, die in den meisten Ländern keine Urheberrechte verletzten und in keinem Fall "Schwarzkopien" im Sinne von 1:1 Kopien bzw. Fälschungen waren, die Markenrechte verletzen. Die Instrumente wurden unter eigenen Markennamen vertrieben und konnten daher nicht mit den Originalprodukten verwechselt werden.

Die meisten gestalterischen Merkmale der Fender-Originale waren ursprünglich in keinem Land urheberrechtlich geschützt bzw. selbst abgeleitete Werke und Patente waren überwiegend verfallen oder wurden von den Inhabern (F. Tavares, L. Fender) im Anmeldungsland nicht durchgesetzt. Speziell in Deutschland wurden keine verletzten Urheberrechtsansprüche zur Anzeige gebracht. Vereinzelt wurden nationale Verletzungen von Markenrechten bemängelt (Norlin vs. Elger Co., District Court Philadelphia 1977), die aber wegen Gegenstandslosigkeit nicht zur Verhandlung kamen und speziell Fender nicht betrafen.2A01:599:741:427D:486B:4B85:4A1F:7979 11:38, 15. Dez. 2023 (CET)Beantworten