Diskussion:Sprachgebrauch in Österreich
88 % oder 98 %
BearbeitenDer Artikel widerspricht sich.
Am Anfang steht: Etwa 88 % der österreichischen Bevölkerung haben Deutsch als Muttersprache.
Dann allerdings: Es ist die Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger.
Gruß, Nanouk 20:51, 7. Jul. 2008 (CEST)
- Das ist kein Widerspruch: nicht alle Einwohner sind österr. Staatsbürger. Was aber nicht unbedingt heißt, dass die Zahlen stimmen. Nahabedere 16:53, 8. Jul. 2008 (CEST) Erledigt
Redundanz
Bearbeitenhallo! was will dieser artikel? mmn ist er unnötig. alles was hier steht, steht ausführlich unter Österreichisches Deutsch. lg Dingo330 02:55, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Der von Ihnen hingewiesene Artikel ist Müll... es gibt kein österreichisches Deutsch, sondern das nennt sich Bayrisch.
- Der Artikel Österreichisches Deutsch enthält ca. zehnmal so viel Text zum Thema Deutsch in Österreich. Sprachgebrauch in Österreich enthält also nur eine Zusammenfassung zum Thema und verweist auf den Hauptartikel, das ist ok. Lektor w (Diskussion) 00:36, 2. Nov. 2014 (CET)
Die Redundanz besteht an anderer Stelle: Eine bedenkliche Überlagerung gibt es zwischen Sprachgebrauch in Österreich und Minderheitensprachen in Österreich. Man könnte eigentlich beide Artikel zusammenlegen – und den gemeinsamen Artikel dann Sprachen in Österreich nennen. So wird es normalerweise in vergleichbaren Fällen gemacht.
Es besteht Redundanz, weil beide Artikel zum Thema „Minderheitensprachen in Österreich“ fast dasselbe enthalten. Der angebliche Hauptartikel enthält kaum mehr Details. Solange es ihn gibt, schlage ich vor, einige Details hier bei Sprachgebrauch in Österreich wegzulassen: ein paar Absätze im Fließtext und die doppelten Weblinks.
Diese Verringerung der Redundanz ist in jedem Fall sinnvoll. Also unabhängig davon, ob künftig die beiden Artikel vereinigt werden. Lektor w (Diskussion) 00:36, 2. Nov. 2014 (CET)
- Habe ich jetzt vorschlagsweise umgesetzt. Lektor w (Diskussion) 00:45, 2. Nov. 2014 (CET)
Sprache: Deutsch vs österreichisches Deutsch vs Staatssprache vs Amtssprache
Bearbeiten- Zu Benutzer Diskussion:RudolftheFree#Danke und
- zu Benutzer Diskussion:Bestoernesto#Österreichisches Deutsch & Vorarlberg
- @Bestoernesto, RudolftheFree:
Bei aller Liebe zu unserer und Verteidigung der schönen österreichischen Sprache: Ihr unterliegt einem groben Irrtum. Österreichisches Deutsch ist keine amtliche Sprache. Staatssprache der Republik Österreich ist nach Art. 8 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz expressis verbis die deutsche Sprache. Da steht nichts von österreichischem Deutsch. Auch in den Ländern in den Landesverfassungen ist das nicht anders:
- B: Artikel 6 Landes-Verfassungsgesetz: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Landessprache.“
- K: Artikel 5 Kärntner Landesverfassung - K-LVG: „(1) Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten.“
- NÖ: Artikel 6 NÖ Landesverfassung 1979: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Landessprache.“
- OÖ: Artikel 5 Oö. Landes-Verfassungsgesetz: „Landessprache in Oberösterreich ist die deutsche Sprache.“
- S: Artikel 7 Landes-Verfassungsgesetz 1999: „(1) Die deutsche Sprache ist die Landessprache.“
- St: Artikel 5 Landes-Verfassungsgesetz 2010: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Geschäftssprache der Behörden und Ämter des Landes.“
- T: Artikel 4 Landesordnung 1989, Tiroler: „Die Landessprache ist die deutsche Sprache.“
- V: Artikel 5 Landesverfassung: „Die deutsche Sprache ist die Landessprache. Das Land bekennt sich zur Pflege der in Vorarlberg beheimateten Mundarten.“
- Wien schert hier etwas aus:
- § 22, Öffentlichkeit der Sitzungen, Verhandlungssprache, Verhalten der Zuhörer in der Wiener Stadtverfassung: „(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache.“
- § 121, Öffentlichkeit der Sitzungen, Verhandlungssprache, Verhalten der Zuhörer in der Wiener Stadtverfassung: „(1) Die Sitzungen des Landtages sind öffentlich. Die Verhandlungssprache ist die Vorheriger Suchbegriffdeutsche Sprache.“
- § 19, Beteiligung an der Verhandlung in der Geschäftsordnung des Landtages für Wien: „§ 19. (1) Die Verhandlungssprache im Landtag ist die deutsche Sprache.“
- § 14, Beteiligung an der Verhandlung in der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung: „§ 14. Die Verhandlungssprache in der Landesregierung ist die deutsche.“
Im Übrigen heißt der Pflichtgegenstand in den Schulen auch nicht Österreichisches Deutsch sondern heißt der Pflichtgegenstand Deutsch.
Nicht das österreichische Deutsch ist also amtlich in Behörden und Schulen zu sprechen/schreiben. Sondern nach Verordnung des Unterrichtsministeriums (in der jeweils gültigen Benamsumg) ist als Wörterbuch das Österreichische Wörterbuch zu verwenden, begonnen seit Verordnungsblatt des BM für Unterricht vom 1. Jänner 1950. Ministerien ziehen hier teilweise ebenfalls per Verordnung für ihren beamteten Geschäftsbereich nach.
Aus dem Vorwort des ÖWB in der 43. erw. Aufl., 2018, S. 5:
- „Im Alltag und Beruf bleibt das ÖWB ein beständiger Begleiter, der stets auf dem aktuellen Stand seriös informiert und Sicherheit gibt. Neben der Verwendung in der Schule hat das Österreichische Wörterbuch das Ziel, ein Buch für die breite Öffentlichkeit zu sein, ganz besonders für den Verwaltungs- und Amtsbereich. Aus diesem Grund sind besonders auch Wörter und Institutionen, die im öffentlichen Leben eine Rolle spielen, in großem Ausmaß verzeichnet.“
@Plani, Wolfgang J. Kraus, Maclemo, SlartibErtfass der bertige Meinungen?
--194.166.96.88 19:21, 10. Nov. 2019 (CET)
- Der Dissens ist müßig. Wenn in österreichischen Rechtsvorschriften von Deutsch die Rede ist, kann es sich nur um das in Österreich gesprochene / geschriebene Deutsch handeln, wie es im Österreichischen Wörterbuch dokumentiert wird. Das ist ja selbstverständlich. Das muss nicht eigens dazugeschrieben werden ... Unsere Hochsprache hat sich schon in der Donaumonarchie unabhängig vom Sprachgebrauch anderer deutschsprachiger Staaten entwickelt. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:21, 10. Nov. 2019 (CET)
- Bin da ganz bei Wolfgang J. Kraus. Selbstverständlich steht "deutsche Sprache" in den jeweiligen Landesverfassungen/Gesetzen, das ist auch nicht unbekannt und wurde ja nie in Frage gestellt. (Ich hab aus diesem Grund auch selbst im Artikel für Kärnten das Wording von "Österreichisches Deutsch" auf "Deutsch" geändert bzw. in jenem von Vorarlberg laut der Disk auf der Seite vom Kollegen). Selbstverständlich ist dabei, im Zuge des offiziellen plurizentrischen Sprachprinzips, jene von den 3 Varietäten der deutschen Sprache gemeint, die man über sein eigenes Wörterbuch amtlich für sich selbst definiert hat (bzw. durch Institutionen wie die GSOED gefördert wird). Im Übrigen wird auch im Artikel "Schweiz" auf das "Schweizer Hochdeutsch" verlinkt.
- Weil hier auch auf meine Benutzer-Diskusion verwiesen wird, möchte ich auch darauf hinweisen, dass jener angeführter Dank-Beitrag mit anschließender Diskussion über das Sprachbewusstsein in Österreich darin Ausgang nahm im Artikel "Steiermark" in der Infobox auf "Deutsch" "Österreichisches Deutsch" zu verlinken, analog zu anderen Artikeln wo dies schon längere Zeit der Fall war. RudolftheFree (Diskussion) 01:38, 11. Nov. 2019 (CET)
- Zuletzt genanntes ist, wäre meiner Meinug nach auch die korrekteste Weise der Darstellung. RudolftheFree (Diskussion) 01:43, 11. Nov. 2019 (CET)
- Um Missverständnisse zu vermeiden: Deine, RudolftheFree, und auch Bestoernestos Disk habe ich deshalb eingangs verlinkt um den Kontext herzustellen. Dies mit dem Hintergrund, dass es sich da um ein so allgemeines Thema handelt, wie du ja eh auch hinweist zu den Artikeln und Disks der Bundesländer, dass es mir passender erschien die auf mehreren Artikel- und Benutzerdisks verstreuten Diskussionen kanalisiert in den ANR zu bringen.
- Und um nochmals zu betonen: Ich gehöre auch zu jenen, die oftmals mit Vehemenz, auch in der deWP, das Österreichische Deutsch verteidigen und durchzusetzen versuchen; doch das ist hier aber ebenso nicht das Thema, wie es auch nicht WP-Thema ist, Sprachbewusstsein in Österreich via ANR-Edits vulgo WP:POV zu fördern.
- "… im Zuge des offiziellen plurizentrischen Sprachprinzips, jene von den 3 Varietäten der deutschen Sprache gemeint, die man über sein eigenes Wörterbuch amtlich für sich selbst definiert hat …" – Genau da liegt mE ein wesentlicher Irrtum: Weder gibt es in Österreich ein offiziell plurizentrisches Sprachprinzip, geschweige denn, dass über ein solch "eigenes" Wörterbuch Sprache amtlich definiert werden kann und auch nicht amtlich definiert ist. Das plurizentrische Sprachprinzip ist ein sprachwissenschaftlicher Ansatz (vgl. Duden (Hrsg.): Österreichisches Deutsch. Eine Einführung von Jakob Ebner. Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2008, ISBN 978-3-411-73131-2 (PDF), hier: Vorwort der Dudenredaktion, o.S. (PDF-S. 5); sowie S. 9). Zumal ja bis heute keine wissenschaftliche Einigkeit besteht darüber, ob österreichisches Deutsch als wirklich eigene Varietät besteht (nein, ich mache mir den verneinenden Ansatz nicht zu eigen!), woraus schon aus diesem Grund heraus, ohne vom Gesetzgeber verabschiedet gesetzliche Verankerung, nicht behauptet werden kann, dass mit Deutsch bzw. deutsche Sprache als Staats- und Amtssprache das ÖD gleichgesetzt werden kann. Vgl. Jakob Ebner (ziemlich wortgleich in Ebners Einführung w.o.):
- »Österreichische Sprachwissenschaftler vertreten in der Frage des österreichischen Deutsch verschiedene Auffassungen: Die Extrempositionen sprechen auf der einen Seite von einer nahezu eigenständigen österreichischen Sprache („österreichisch-national“). Auf der anderen Seite wird ein selbstständiges österreichisches Deutsch mit dem Argument in Abrede gestellt, dass die Staatsgrenzen keine sprachhistorisch gewachsenen Grenzen seien und nur die Fachsprache der Verwaltung mit dem Staatsgebiet übereinstimme („deutsch-integrativ“). Dazwischen steht die Ansicht, dass österreichisches Deutsch eine selbstständige Varietät im Rahmen der deutschen Standardsprache bildet („österreichisch-integrativ“). Es lassen sich dabei sowohl die historischen Sprachräume als auch die Ausprägungen aufgrund der Staatsgrenzen gut vereinen. Denn eine österreichische „Sprache“ (als Gegenstück zur deutschen Sprache) widerspricht jeder linguistischen Analyse, andererseits entstehen Ausprägungen im Rahmen des Staatsgebiets, weil die Verwaltungssprache vielfach auf die Gemeinsprache ausstrahlt und die Medien sprachlich bestimmend sind.«
- = Jakob Ebner: Österreichisches Deutsch. Ein Klärungsversuch. S. 7–9, hier: S. 8. In: (Österreichisches) Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache. Bundesministerium für Bildung und Frauen, Wien 2014 ( PDF. Mit einem Vorwort der (damaligen) Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, gerichtet an die „Deutschunterrichtenden“, S. 2.).
- Das "eigene" Wörterbuch, auch wenn es seit seiner Erstauflage im Auftrag des (wie immer zum Auflagenzeitpunkt benamst) Unterrichts- bzw. Bildungsministeriums herausgegeben ist, ist nunmal keine staatlich herausgegebene und damit keine amtliche Publikation, womit mit dieser Publikation "Österreichisches Wörterbuch" schon erst recht die Sprache in Österreich nicht amtlich definiert werden kann, so sehr wir uns das auch wünschen würden (ja, ich auch). Deshalb aber auch mein Zitat eingangs aus dem Vorwort des ÖWB. Das einzige, was daraus folgen kann und daraus real folgt, ist:
- dass einerseits Ministerien und andere Behörden per Verordnung, Erlass etc. in ihrem Dienst- und Geschäftsbereich sich dieses Nachschlagewerks namens Österreichisches Wörterbuch des öbv zu eigen machen bzw. sich dessen bedienen können;
- dass aber andererseits und vor allem das Österreichische Wörterbuch ein vom Bundesministerium approbiertes und im Rahmen der Schulbuchaktion an die Schüler/innen verteilbares Schulbuch bzw. Nachschlagewerk ist, womit österreichisches Deutsch in den Schulen gefördert werden soll (aber längst nicht {mehr} muss), vgl. auch hierzu im Vorwort des ÖWB.
- Dass dem Österreichischen Wörterbuch keineswegs amtlicher Charakter, auch – und schon gar nicht – im Schulbereich, zukommen kann, ist schon allein daraus ersichtlich, dass dem zwar im Auftrag des Bildungsministeriums vom öbv herausgegebenen und approbierten Österreichischen Wörterbuch dennoch keinerlei Exklusivität zukommt, wie sich nachweislich aus der Öffentlichen Schulbuchsuche des BMB mit der Auswahl der Schulbücher im Schuljahr 2018/19 und 2019/20 ergibt, siehe dort unter der Detailsuche Deutsch-Wörterbuch (= 2. Schulstufe) und Deutsch-Wörterbuch (= alle Schulstufen) auswählen.
- Vgl. zur Thematik weiters in obiger BMBF-Publikation Dagmar Gilly: Zielgruppen und Ziele:
- »Die Publikation richtet sich an Deutschlehrende aller Schularten in Österreich, die in ihrem Unterricht die Vielfalt des deutschsprachigen Raums und die Besonderheiten der deutschen Sprache in Österreich vertiefend thematisieren möchten. Die vorliegenden Materialien laden Lehrende, Studierende (als zukünftige Lehrende) und Lernende dazu ein, das österreichische Deutsch als Varietät der deutschen Sprache in der vielfältigen „Sprachenlandschaft“, die uns umgibt, bewusst wahrzunehmen und auf Basis von grundlegendem Wissen zu reflektieren. …«
- … Also auch hieraus hervorgehend, dass Österreichische Deutsch weder amtlich noch offiziell verpflichtend ist, sondern schlichtweg als Auftrag bzw. schwammiger als "Einladung", österreichisches Deutsch, was immer das genau ist (siehe zuvor Ebner-Zitat in den beiden angeführten Publikationen) zu unterrichten.
- Das "eigene" Wörterbuch, auch wenn es seit seiner Erstauflage im Auftrag des (wie immer zum Auflagenzeitpunkt benamst) Unterrichts- bzw. Bildungsministeriums herausgegeben ist, ist nunmal keine staatlich herausgegebene und damit keine amtliche Publikation, womit mit dieser Publikation "Österreichisches Wörterbuch" schon erst recht die Sprache in Österreich nicht amtlich definiert werden kann, so sehr wir uns das auch wünschen würden (ja, ich auch). Deshalb aber auch mein Zitat eingangs aus dem Vorwort des ÖWB. Das einzige, was daraus folgen kann und daraus real folgt, ist:
- "… (bzw. durch Institutionen wie die GSOED gefördert wird)." – Selbstverständlich versucht(!) die GSÖD (sic!) rund um den diesbezüglich umtriebigen bzw. höchst engagierten Rudolf Muhr das österreichische Deutsch zu fördern, das ist ja das Vereinsziel bzw. wie es in der Vereins-Charta der Gesellschaft für Österreichisches Deutsch (GSÖD) festgeschrieben ist. Aber es ist und bleibt die Gesellschaft für Österreichisches Deutsch (bisher WP:Rot) ein privater Verein, ohne amtlichen bzw. offiziellen Auftrag.
- Aus all dem folgt, Wolfgang und RudolftheFree, dass die Gleichsetzung von Österreichischem Deutsch mit der Deutschen Sprache als verfassungsrechtlich verankerte Staatssprache der Republik Österreich sowie als landesverfassungsrechtlich verankerte Landessprache nach WP-Sprech schlichtweg Theoriefindung, günstigensfalls Theorieetablierung, ist. Für eine derartige Gleichsetzung bräuchte es handfest belegende (Sekundär-)Literatur.
- Im Übrigen und zuletzt, widerspricht die Verlinkungsform Deutsch auf den Artikel Österreichisches Deutsch dem WP-Prinzip von Klartextlinks.
- --194.166.96.88 18:49, 11. Nov. 2019 (CET)