Diskussion:Sonnenblume (Wuppertal)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ama von und zu in Abschnitt Sichtung

Sichtung Bearbeiten

Die Änderung habe ich gesichtet, weil der Artikel in der Westdeutschen Zeitung auch nur eine nicht eindeutige Schlussfolgerung ist. Nachdem ich mir die Versionsgeschichte angesehen habe: Ein Foto des Lokals wäre nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung, wenn beispielsweise Erben eines Fotografen ein Foto zur Verfügung stellen würden. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 22:51, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Familienname des Inhabers des Restaurants "Zur Sonnenblume" Bearbeiten

Der Familienname aller Inhaber der "Zur Sonnenblume" war nicht Schmitz, sondern Schmidt! Auf der Geburtsurkunde von August II befindet sich folgender Zusatz: "Auf Anordnung des Amtsgerichts in Barmen vom 7. Febr. 1922 - 1 III 16/21-2 wird berichtigend vermerkt: Der Familienname des Anzeigenden lautet richtig "Schmidt"."