Diskussion:Sondernutzungsrecht

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 89.204.135.205 in Abschnitt Sondernutzungsrecht der Kommunen

Zustimmung ALLER Eigentümer zur nachträglichen Aufhebung?

Bearbeiten

Vielleicht könnte man dafür einen Beleg/Quelle angeben. Vielleicht reicht ja auch eine einfache Mehrheit? Die Frage ist, ob der Inhaber eines Sondernutzungsrechts überstimmt werden kann. -- Stanhopea 13:39, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

1. bei einer abweichung von der gesetzlichen regelung muss die gemeinschaft dies vereinbaren und das heißt alle müssen zustimmen (§10 WEG).
2. bei einer grundbuchänderung müssen immer alle "betroffenen" zustimmen und dies sind nunmal alle eigentümer, das steht auch in der grundbuchordnung (§19) --NIL Disk. 14:22, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sondernutzungsrecht der Kommunen

Bearbeiten

Leider fehlt in diesem Artikel vollkommen, dass es auch ein Sondernutzungsrecht, bzw. eine Sondernutzungssatzung bei den Kommunen gibt. Da geht es darum, die zeitweise Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen zu regeln; in Bezug auf Baustellen, Werbemaßnahmen oder Infostände. Das Sondernutzungsrecht kann je nach Kommune sehr voneinander abweichen. In unserer Kommune geht es derzeit um einen Rechtsstreit darüber, ob bzw. wie das Verteilen politischer Flyer (ohne Infostand, oder den Verkehr zu behindern) bereits als Sondernutzung gilt. Bei den einen Kommunen ist das klar geregelt, entsprechende Satzungen sind per Download herunter zu laden, bei anderen Kommunen gibt es sie erst auf Anfrage, und sind gleichzeitig sehr variabel im Sinne der entsprechenden Kommune auslegbar. (Walter K) --89.204.135.205 09:41, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten