Diskussion:Silikonöle

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Minihaa in Abschnitt Silikonöl

Dieser Artikel bedarf einer dringenden Erweiterung, um der technischen Bedeutung von Silikonölen Rechnung zu tragen.--Brisbard 20:32, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Wärmeleitfähigkeit Bearbeiten

Die "hervorragenden Wärmeleitfähigkeit" halte ich für falsch. Die liegt bei etwa 0,15 W/(mK), Wasser hat 0,55 W/(mK). (nicht signierter Beitrag von 131.188.28.11 (Diskussion) 10:39, 22. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Silikonöl Bearbeiten

@Jan Mathys: In der von dir verlinkten Quelle steht nichts von Silikonöl. --Minihaa (Diskussion) 23:44, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ja, das stimmt. Die von mir verlinkte Seite führt alle in der Fruchtsaftproduktion erlaubten Zusatzstoffe auf (vgl. Anlage 3). Da Silikonöle nicht erlaubt sind, werden sie nicht aufgeführt. Aus diesem Grund habe ich den Fruchtsaft auch aus dem Artikel über Silikonöle gelöscht.

Jan Mathys (Diskussion) 16:35, 30. Jan. 2016 (CET)Beantworten

@Jan Mathys: Im Lebensmittellexikon sind Fruchtsäfte explizit als Verwendungszweck aufgeführt. Wurden sie irgendwann verboten und das Lexikon bildet einen veralteten Stand ab? Hast du eine Quelle dafür, dass sie inzwischen verboten wurden? Viele Grüße --Minihaa (Diskussion) 13:22, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten
@Minihaa: Ich kann im Lebensmittellexikon keine Quelle finden, die belegt, dass Silikonöle verwendet wurde. Das Lebensmittellexikon behauptet diese Sache einfach. Ein wissenschaftliches Lexikon wie die Wikipedia behauptet nicht nur Dinge, sondern belegt sie. Ich stelle nur mit Hilfe der Fruchtsaftverordnung fest, die das geltende Recht darstellt, dass eine Verwendung von Silikonölen illegal ist, weil Silikonöle nicht zu den in der Fruchtsaftproduktion zugelassenen Stoffen gehören. Ich gehe weiterhin davon aus, dass sich die Produzenten an die Gesetze halten und deshalb habe ich Fruchtsäfte gelöscht. Wenn das Lebensmittellexikon seine Quellen nicht offenlegt, ist sein Wahrheitsgehalt nicht zu prüfen und es erfüllt nicht die Kriterien eines wissenschaftlichen Lexikons. Wenn Silikonöle verwendet würden in der Fruchtsaftproduktion, wäre dies ein Verstoß gegen geltendes Recht. Ein solcher Vorwurf braucht stichhaltige Belege und nicht nur die Behauptung in einem Lebensmittellexikon, das seine Quellen nicht offenlegt. Kannst du denn die Verwendung belegen außer durch die Behauptung, dass das Lebensmittellexikon es behauptet? Denn wenn es Praxis wäre, müsste es doch Hinweise in den entsprechenden Lehrbücher geben. Mir sind die aber nicht bekannt. Ich finde die Fruchtsäfte gehören in diesem Zusammenhang gelöscht oder aber die Verwendung Silikonölen sollte belegt werden. Zur Zeit gibt es keinen belastbaren Beleg. Jan Mathys (Diskussion) 08:12, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Jan Mathys: Ich kann deinen Ansatz gut verstehen. Es könnte tatsächlich sein, dass das Lebensmittellexikon beispielsweise einfach aus Wikipedia abgeschrieben hat. Du schließt allerdings nur darauf, was meiner Ansicht nach en:Wikipedia:No_original_research ist. Weitere Quellen sind [1] und [2] und vor allem [3]. Die dritte Quelle baue ich wohl eben mit in den Artikel ein. Viele Grüße --Minihaa (Diskussion) 11:36, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und siehe [4]. --Minihaa (Diskussion) 11:48, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Minihaa: Ja, es gibt Quellen, die beschreiben den genannten Einsatzzweck. Aber werden Silikonöle heute in Europa eingesetzt? Nein, weil es verboten ist. D.h. die pauschale Behauptung das Silikonöle bei der Fruchtsaftproduktion eingesetzt werden, kann dazu führen, dass ein Leser annimmt, dass das hier und heute (z.B. Deutschland 2016) der Fall ist, was tatsächlich nicht stimmt. Jan Mathys (Diskussion) 12:10, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Jan Mathys: Es ist für mich eine unbelegte Behauptung, dass Silikonöl in Deutschland/Europa nicht verwendet werden darf. In Liste_der_Lebensmittelzusatzstoffe#Weitere_Stoffe wird es übrigens ebenfalls aufgeführt, Fruchtsäfte werden explizit erwähnt. Ich möchte dich um eine Quelle bitten, in der Silikonöl erwähnt wird. Viele Grüße --Minihaa (Diskussion) 14:49, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Minihaa: Mein Argument ist ex negativo: In Anlage 3 und 4 der Fruchtsaftverordnung wird aufgelistet, was hinzugefügt werden darf bzw. welche Stoffe verwendet werden dürfen. Dort sind unter Anlage 4 aufgeführt:

"1. Pectinasen, Proteinasen und Amylasen, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 7) entsprechen; 2. Tannine; 3. Bentonit als adsorbierende Tonerde, Kieselsol, Kohle; 4. chemisch inerte Filterstoffe und Fällungsmittel wie Perlit, Kieselgur, Zellulose, unlösliches Polyamid, Polyvinylpolypyrrolidon oder Polystyrol, die den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4), entsprechen; 5. chemisch inerte Adsorptionsstoffe, die den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen und dazu verwendet werden, den Limonoid- und Naringingehalt des Zitrussaftes zu verringern, ohne hierdurch die limonoiden Glukoside, die Säure, die Zucker (einschließlich der Oligosaccharide) oder den Mineralgehalt erheblich zu vermindern; 6. Stickstoff; 7. Pflanzenproteine aus Weizen, Erbsen oder Kartoffeln für die Klärung."

Silikonöle sind auch unter ihren sonstigen Bezeichnungen nicht darunter. Diese Verordnung gilt EU weit. Z.B. war es bis vor kurzem nicht erlaubt Apfelsaft mit Pflanzenproteinen zu klären. Erst als Punkt 7 der zugelassenen Stoffe eingefügt wurde, war es den Herstellern möglich veganen, klaren Apfelsaft anzubieten. An diesem Beispiel wird deutlich, dass in der Verordnung nicht stehen muss Silikonöle sind verboten, sondern sie müssten vielmehr bei den zugelassenen Stoffen als erlaubt stehen, um verwendet werden zu dürfen. Ich kenne mich mit dem allgemeinen Lebensmittelrecht nicht aus, aber ich weiß dass die Fruchtsaftverordnung dem gegenüber einschränkend ist. Nicht alles was sonst in der Lebensmittelindustrie erlaubt ist, darf auch bei der Fruchtsaftherstellung verwendet werden. Jan Mathys (Diskussion) 17:02, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hm - am Besten lassen wir den Artikel einfach so, wie er jetzt ist. Viele Grüße --Minihaa (Diskussion) 22:59, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten