Diskussion:Sicherungshypothek

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Vestitor

hallo, ist es vielleicht so, dass die forderung noch nicht titulliert sein muss, sondern vielmehr dass der mahnbescheid mit dem gleichzeitigen antrag auf eintragung der sicherrungshypothek ausreicht? mfg. 04:09 15. apr 2006 kwk 62.143.87.122 04:09, 15. Apr 2006 (CEST)

der Mahnbescheid reicht nicht aus, es ist ein Vollstreckungsbescheid nötig --Vestitor 21:46, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten