Diskussion:Sicherheitspolizeigesetz

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.121.33.131 in Abschnitt Schwerpunkt

Schwerpunkt

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Der Artikel ist furchtbar. Die Schwerpunktsetzung auf die Novelle ist unverständlich. (nicht signierter Beitrag von 80.121.33.131 (Diskussion | Beiträge) 04:23, 30. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

"Kritik"

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War besagte Novellierung nicht im Dezember 2007? -- Fuermi 09:44, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Offenbar gab es zwei Gesetzesänderungen: eine 2007 und eine 2008. Diese wurden in unterschiedlichem Umfang Gegenstand der (offenbar schon in der Zulässigkeit) abgelehnten Anträge an den Verfassungsgerichtshof. Insbesondere insofern ist die Gesetzgebungsgeschichte ergänzungsbedürftig. Nach meinen Ergänzungen soeben ( http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sicherheitspolizeigesetz_(%C3%96sterreich)&diff=62265854&oldid=62260111 ) sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und ihre Begründungen aber noch nicht ausreichend klar geworden. Außerdem scheint der VfGH auch klargestellt zu haben, dass die Änderungen keine (neue) Grundlage für die (Verpflichtung zur) Speicherung von Daten durch Netzbetreiber bieten, sondern nur für die Abfrage und Übermittlung der sowie so schon gespeicherten Daten vom Netzbetreiber an staatliche Stellen.-- pistazienfresser 13:13, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Von einer Gesetzesänderung 2008, auf welche sich die genannten Kritikpunkte beziehen und die ebenso wie die Novellierung im Dezember 2007 "völlig überraschend" aus dem Boden gestampft wurde, ist mir nichts bekannt. Das dies zudem im Dezember 2008 unter der Regierung Gusenbauer geschah wage ich zu bezweifeln, da diese am 2. Dezember 2008 von der nachfolgenden Regierung Feymann abgelöst wurde.
Die Absätze 3a und 3b sowie der Paragraph 53 gegen welche laut. Heise (http://www.heise.de/newsticker/Oesterreichs-Verfassungsgerichtshof-prueft-Sicherheitspolizeigesetz-nicht--/meldung/142050) Individualbeschwerde eingereicht wurde, findet man im BGBl. I Nr. 114/2007 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2007_I_114/BGBLA_2007_I_114.html), nicht im BGBl. I Nr. 4/2008 (jedoch finden sich auch hier Änderungen des SPG). Beide Dokumente beziehen sich auf National- und Bundesratsbeschlüsse vom Dezember 2007. Die nächste Änderung des SPG konnte ich erst wieder im BGBl. I Nr. 40/2009 finden, jedoch war diese 2009, weshalb ich annehme, dass es 2008 wirklich keine Gesetzesänderung des SPG gab.-- Fuermi 09:08, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Wurde überraschend im Dezember 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen. Grüße -- 04:13, 26. Jul. 2009 (CEST)