Diskussion:Selbstbestimmungsrecht

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Wesentliche Aspekte

Erweiterung bezgl. der Forderung der Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes Bearbeiten

Aufgrund der Sozialreformen während der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) ist es zu massiven Einschränkungen der durch die Verfassung verbürgten Selbstbestimmung und auch der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) im Zuge der Umsetzung von "Hartz IV" gekommen, da das Einsetzen von sogenannten Integrationsfachkräften oder Coaches einen zunehmend entmündigen Einfluss auf die erwerbslose Bevölkerung mit sich bringt. Außerdem hat der Staat seine originär neutrale Funktion zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gunsten der Arbeitgeberseite in parteilicher Weise in den Arbeitsagenturen und Jobcentern aufgegeben, was sicherlich juristisch unseriös ist und an überkommene historische Muster denken lässt. Bitte nehmen Sie daher die soziale Bedeutung der Selbstbestimmung im Zuge der "Hartz IV"-Reformen in Ihren Katalog auf. (nicht signierter Beitrag von 85.176.133.49 (Diskussion) 12:15, 20. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

In welchen Literaturnachweisen kann man das nachlesen? ---Benatrevqre …?! 15:09, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Wesentliche Aspekte Bearbeiten

Ich habe für die Primärdefinition folgende Formulierung vorgeschlagen, die auf ihre Sichtung wartet: Das Selbstbestimmungsrecht ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein und wesentliche Garantie der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.

Als "Gedanken" kann man so ziemlich alles bezeichnen, was uns im Hirn herumschwirrt. Rechte aber, die immer allgemeinverbindliche Orientierungen sein sollen für unser Zusammenleben, nur als Gedanken zu bezeichnen, unterstützt die chronische Unterdrückung dieses wichtigsten Rechtes in demokratischen Gesellschaftssystemen! Ohne ausreichende Würdigung und mit mangelhaften Umsetzungsgarantien ausgestattet, räumt die Unterdrückung des Selbstbestimmungsrechtes den jeweils Mächtigeren so viel Gewaltbefugnis ein, daß dieses Recht für damit Benachteiligte auf ein Nichts zusammenschrumpfen kann. Bei den 6 Millionen Juden im letzten Jahrhundert, die dem Naziregime zum Opfer fielen, und den 340.000 Japanern, die von den Amis in den Strahlentod geschickt worden sind, war das Selbstbestimmungsrecht nur noch auf der Seite jener, die genug Macht hatten, es ihren Opfern vollständig zu verweigern.

Eigentlich hätte dieses Recht einen eigenen Artikel im Grundgesetz verdient. Wer weiß, was das "Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein" bedeutet, kann unheimlich viel tun, um sich zu entlasten. Denn mit diesem Recht können praktisch alle "Untrigen" "Obrige" vom hohen Ross auf "Verständigungsebene herunter holen ...

Bin gespannt, wie viel Unterdrückungsgewalt (Ignoranz) sich hier noch zeigt und wie lange, nachdem sich unter den Freunden der Bewegung Wikipedia sehr viele Autoren bewegen, die die freie Enzyklopädie zum Festigen der vorherrschenden Machtverhältnisse benutzen. (Das ist keine Verschwörungstheorie. Ich könnte ein Buch mit Beweisen füllen.) Sehr bedauerlich, weil Mächtige überall seit vielen Jahren so wenig Gutes angerichtet haben, daß das Krisenmonster sehr fett und gefräßig wurde. Es könnte schon demnächst platzen. Eine massenhafte Nutzung des Selbstbestimmungsrechtes könnte es so klein und zahm machen, daß man es in einem Streichelzoo bewundern könnte.

Ich führe das so deutlich aus, weil das Selbstbestimmungsrecht sozusagen eine automatische Selbsteinschränkung erfährt, sobald Mächtige mit Ohnmächtigen irgendwas tun. Das ist ja nicht selten. In den meisten Beziehungen spielen unterschiedliche Machtverhältnisse eine sehr große Rolle. Und solange jeder was anderes unter "gerecht" verstehen kann, kriegen weltweit viele Krisenmonster jede Menge zu fressen.

Schöne Grüße von German JaCobi --79.249.63.221 18:54, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Einspruch. Die Formulierung mit dem Wort „Gedanken“ war bewusst abstrakt gehalten, weil nicht überall eine Garantie angenommen werden kann; dies hängt in besonderem Maße von der jeweiligen verfassungsrechtlichen Ausgestaltung ab. Im Übrigen hätte ich zu deinen obigen Ausführungen gerne haltbare Literaturbelege.
Deine Änderung war also im Hinblick auf die Semantik und Wortwiederholungen m.E. keine Verbesserung.--Benatrevqre …?! 15:21, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Widerspruch. Die Begründungen dafür finden sich auf diversen Rechnern, über die ich bewußt machen konnte, wie machtvoll die mächtigste Quelle unserer Zeit für angebliches Konsenswissen Einfluß auf das Selbstbestimmungsrecht nimmt, das unstreitig das wichtigste Menschenrecht ist. Meine Bewußtmachung dazu schließe ich derzeit mit zwei öffentlichen Diskussionen ab. Die eine läuft über das Forum von "uniprotokolle.de", die andere über das Forum von "worldofplayers.de". Nachdem mir die Ignoranz der Freunde der Bewegung schon viel Kraft gegeben haben, bedanke ich mal an dieser Stelle, die nach Bewußtwerden der Bedeutung vermutlich wie schon etliche andere Diskussionsbeiträge von mir in der Versionsgeschichte verschwindet, wenn sie Glück hat … - Schöne Grüße von German JaCobi --2003:6B:C3B:B201:2820:748:4F37:70F9 10:53, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mir ist nicht klar, von was du hier (überhaupt) laberst. Ich darf an dieser Stelle noch einmal dringend darauf hinweisen, dass die Artikelarbeit in der WP nur auf reputabler Sekundärliteratur vonstatten gehen darf; eigene Überlegungen und Schlussfolgerungen sind mithin unbedeutend. Gruß Benatrevqre …?! 22:31, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten