Diskussion:Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Gesetz mit ff!

Gesetz mit ff! Bearbeiten

Die Rechtschreibreform konnte die Rechtschreibung nicht vorschreiben und ganz bestimmt keine Gesetze ändern. Das Gesetz heißt daher immer noch Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (nur mit ff) → vgl. den im Artikel verlinkten Gesetzestext. --AHert 12:51, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Das interessiert hier niemanden; die Anhängenden der "Reform" märzen gnadenlos und mit heiligem Eifer alles Unreformierte aus... (nicht signierter Beitrag von 89.183.68.217 (Diskussion) 13:20, 7. Jan. 2015 (CET))Beantworten
Das amtliche Verkündungsmedium zitiert das Gesetz seinerseits uneinheitlich sowohl mit drei f (BGBl. 2012 I S. 2802, 2960) als auch mit zwei f (BGBl. 2016 I S. 1257, 1272). --Aktenstapel (Diskussion) 13:42, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten