Diskussion:Seegubel

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Lektor w in Abschnitt Doppelspurigkeit

Doppelspurigkeit Bearbeiten

Die Aufnahme in die Liste der UNESCO wurde zweimal erwähnt; ich denke, einmal genügt. Da schon ein Kapitel mit dem Thema vorliegt, gehört die Erwähnung der Aufnahme wohl am ehesten dahin. Diese Bemerkung gilt natürlich auch für die Siedlungen Freienbach-Hurden-Rosshorn und Rapperswil–Jona–Technikum. MfG --Morgenhase (Diskussion) 04:39, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo, kein Problem für mich, im Lemma wird imho aber 'Wesentliches' (z.B. UNESCO-Welterbe) ansonsten immer erwähnt, daher meinerseits diese 'Doppelspurigkeit' bei allen drei (als Teil der 111 europaweit Fundstellen) UNESCO World Heritage Sites, Roland 19:41, 17. Feb. 2013 (CET)
Am besten keinmal erwähnen, weil unzutreffend. Seegubel gehört nicht zum UNESCO-Weltkulturerbe. Ich habe die Behauptung im Artikel gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 15:46, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten