Diskussion:Scientific-Use-File

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Haraldmmueller in Abschnitt "Leicht anonymisiert"?

Rechtliche Grundlage Bearbeiten

Rechtliche Grundlage ist § 16 Abs. 6 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) von 1987. Das scheint mir nicht korrekt (bzw. nur für sehr eingeschränkte Bereiche) - viel direkter sind §§30 und 30a relevant, in Zukunft entsprechende Artikel der DSGVO. --Haraldmmueller (Diskussion) 15:20, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

"Leicht anonymisiert"? Bearbeiten

Prinzipiell sind Daten anonymisiert (= nicht Personen zuordenbar nach dem Stand der Technik) oder nicht (sie sind zuordenbar). "Leicht anonymisiert" muss man, wenn man es schon erfindet, auch erklären ... --Haraldmmueller (Diskussion) 15:20, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten