Diskussion:Schweizer Bankgeheimnis

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hadi in Abschnitt Bankgeheimnis vs. Bankkundengeheimnis

Einleitung Bearbeiten

Vielleicht geht es nur mir so, aber ich finde die Einleitung zum Bankgeheimnis ein bisschen zu wertend. Daher würde ich vorschlagen das ganze ein bisschen neutraler zu gestalten:

1) Obwohl ich nicht daran Zweifle, dass das enleitende Zitat von der schweizerischen Bankiersvereinigung stammt, sollte dazu trotzdem die genaue Quelle angegeben werden. Ich würde aber vorschlagen, die Einleitung nicht über ein Zitat der schweizerischen Bankiersvereinigung anzugehen, da diese Organisation das Bankgeheimnis nicht definiert hat. Dieses ist definiert im Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen und lautet wie folgt:

"Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als ... Angestellter ... anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bis zu 50 000 Franken bestraft."

...

"Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde."

siehe: http://www.admin.ch/ch/d/sr/952_0/a47.html

2) Statt im ersten Satz herauszuheben dass das Bankgeheimnis ein Standortvorteil ist (wird eher negativ aufgefasst), könnte man auch einen Vergleich mit dem Anwältegeheimnis ziehen (wird eher positiv aufgefasst)... Ich finde man sollte beides in der Einleitung unterlassen, weil es wertend ist.. Und solche Einwände vielleicht in einem Abschnitt "Kritik" unterbringen...

3) Genauso wie die schweizer Gesetzgebung den Banken vorschreibt keine kundenbezogenen Bankinformationen weiterzugeben, wird ihnen auch vorgeschrieben, wann sie dies eben doch tun müssen... Siehe dazu auch die Diskussion Steuerhinterziehung vs. Steuerbetrug...

4) In der Angesprochenen Debatte geht es nicht nur um die Schweiz sondern ganz allgemein um Länder mit ausgeprägtem Bankgeheimnis wie auch Östereich als EU-Mitglied oder Luxemburg... Ob es sich hier um eine Debatte um Integration oder Assoziation oder um staatliche Souvrenität oder andere politische Manöver handelt ist meiner Meinung nach Ansichtssache und würde ich daher ebenfalls in einen separaten Abschnitt unterbringen...

5) Ich denke die Problematik sollte allgemeiner als ein Problem zwischen Staaten mit ausgeprägtem Bankgeheimnis und solchen Staaten die das nicht haben beschrieben werden.

Daher würde ich Vorschlagen die Einleitung wie folgt anzupassen:

Das schweizerische Bankgeheimnis gründet sich auf Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen, welches den Banken grundsätzlich vorschreibt, keine kundenbezogenen Bankinformationen preiszugeben. Vorbehalten bleiben Auskunfspflichten gegenüber Behörden infolge von z.B. Geldwäscheri, Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, wobei im Falle von Steuerhinterziehung keine Daten an ausländische Behörden weitergeleitet werden. In diesem Zusammenhang werden die Schweiz und andere Nationen mit stark ausgeprägtem Bankgeheimnis wie z.B. Östereich immer wieder mit Steuerflucht in Verbindung gebracht und stehen im Zentrum hitziger Debatten. Diese Debatten werden jedoch nicht nur in Europa geführt, sondern sind eine globale Erscheinung zwischen Nationen mit stark ausgeprätem Bankgeheimnis und Nationen mit wenig ausgeprägtem Bankgeheimnis, deren Bürger ihr Geld in ersteren Nationen anlegen. Die Schweizer Banken sprechen statt von Bankgeheimnis von Bankkundengeheimnis, mit der Begründnung, dass nur der Kunde, nicht aber die Bank geschützt wird.

Wie gesagt, vielleicht findet ihr alle die Einleitung so wie sie jetzt ist ganz gut. Daher warte ich jetzt mal auf ein paar Feedbacks von euch wie ihr das so seht...

ich habe gehört, dass Bankgeheimnis im 2. Weltkrieg auch wegen den Juden entstanden ist, da ihnen ihr besitzt sonst weggenommen worden wäre. ist da evt was dran??

Schweizbezogen Bearbeiten

Deutschland ist doch viel relevanter Betroffen als die Schweiz davon, Schweizer zahlen doch eh Flattax. Dies ist ein internationales "Problem" - und daher international relevant (nicht signierter Beitrag von StudentG (Diskussion | Beiträge) 03:05, 4. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Ab wann ist kein wiederspruch gleich zustimmung? Oder wie wird Zustimmung festgestellt?? -- StudentG 02:32, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe die Diskussion erst jetzt gesehen; habe vorher noch einige schweizbezogene Änderungen gemacht, zur Vereinheitlichung. Theoretisch würde es schon Sinn machen, dies nicht-schweizbezogen zu schreiben. Die Frage stellt sich, ob die Mühe es Wert ist, diesen langen Text umzuformatieren. Ich finde nicht. Ich bin darum für belassen. Andere oder gleiche Meinungen müssen hier zuerst noch gehört werden. --KurtR 01:41, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Vielleicht kann ich ein bisschen zur Aufklärung beitragen: Benutzer StudentG belästigt seit Jahren die Schweizer Medienlandschaft und postet dort mit Pseudonymen wie "Enzo Aduo", "M. Mèchant" ausschliesslich gegen die Schweiz. Seine Verfälschungen, zu lasten der Schweiz, die er in Wikipedia immer wieder versucht, hat somit System. Ich danke daher für möglichst viel Augenmerk, was diese Person betrifft. --Sonderwonder (Diskussion) 12:24, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Also ich bin wie gesagt für nicht Schweizbezogen aus den oben genannten Gründen. Würde das dann auch machen. --StudentG 19:27, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Der Artikel behandelt Bankkundengeheimnis in der Schweiz. Also ist es schweizbezogen. Ob es nun von deutschen Assozialen missbraucht wird oder nicht, ändert nichts daran, dass das Bankkundengeheminis schweizerisch ist. --dodo­ 02:37, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

vgl. schweizer Garde --StudentG 16:49, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wenn schon Schweizer Garde. Ist äusserst schlechtes Beispiel, da die Schweizer Garde nur noch einen historischen Bezug zur Schweiz hat. Der heutige Bezug zur Schweiz ist eher marginal und historisch begründet: Die Gardisten müssen Schweizer Bürger sein. Genauso wie Doodle. --dodo­ 22:29, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Steuerbetrug vs. Steuerhinterziehung Bearbeiten

Also ich weiß nicht so Recht ob dieser Artikel noch so aktuell ist, deenn dieser Absatz ". Da Steuerhinterziehung in der Schweiz keine Straftat darstellt, leistet sie in diesem Fall auch keine Rechtshilfe" stimmt glaube ich nicht mehr wenn ich nach Swissbaning.org gehe dort steht nämlich Zitat"Das Bankkundengeheimnis war niemals absolut und wird es auch nie sein. Es gibt in der Tat eidgenössische und kantonale Bestimmungen, welche die Banken dazu verpflichten, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu geben. Solche Bestimmungen sind nicht nur im Zivil-, Zivilprozess-,Schuldbetreibungs- und Konkursrecht enthalten, sondern auch und vor allem in den Vorschriften zum Strafverfahren und zur internationalen Rechtshilfe. " Zitat Ende

Steuerbetrug ist nach dem schweizerischen Recht ein Vergehen (ergo kein Verbrechen). Darüber urteilt trotzdem ein Strafgericht. Wird in einem ausländischen Verfahren gegen einen Schweizer Bankkunden wegen Steuerbetrugs ermittelt, leistet die Schweiz Rechtshilfe. In diesem Fall ist die Bank immer auskunftspflichtig und das Bankgeheimnis (=Bankkundengeheimnis) wird durchbrochen.

Antwort: Bei Steuerbetrug leistet die Schweiz Rechtshilfe. Bei Steuerhinterziehung leistet die Schweiz keine Rechtshilfe. Die Aussagen auf swissbanking.org sind insoweit zwar juristisch nicht falsch, aber etwas verwirrend. Vermutlich ist dies sogar beabsichtigt. So oder so ist klar: Bei Steuerbetrug leistet die Schweiz - genau gleich wie übrigens das Fürstentum Liechtenstein - keine Rechtshilfe.(nicht signierter Beitrag von 217.162.110.192 (Diskussion) 00:59, 19. Feb. 2008)

Klar ist lediglich, dass obiger unsignierter Autor sich über das Thema nicht informiert hat. Denn die Schweiz leistet bei Steuerbetrug sehr wohl Rechtshilfe!
Siehe dazu: Eidgenössisches Finanzdepartement - Das Bankgeheimnis: Definition und Rechtsgrundlagen
Darin heisst es ausdrücklich: „Die Schweizer Steuerbehörden haben die Möglichkeit, zur Verfolgung von Steuerbetrugsdelikten Bankinformationen zu beschaffen. Auch können solche Bankinformationen auf dem Rechtshilfeweg an andere Staaten weitergegeben werden.“ 89.217.136.216 20:24, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Artikel von 217.162.110.192 "Bei Steuerbetrug leistet die Schweiz Rechtshilfe. Bei Steuerhinterziehung ..." ist absolut korrekt (ich bin in dieser Branche tätig ;)), lediglich am Ende hat er sich wohl verschrieben, denn da muss es richtig heissen: "Bei Steuerbetrug leistet die Schweiz Rechtshilfe - genau gleich wie übrigens das Fürstentum Liechtenstein. Bei Steuerhinterziehung jedoch nicht."
Dies hängt mit einer Jahrhunderte alten Tradition der Schweiz zusammen und ist sogar in der schweizerischen Gesetzgebung verankert. Ein Bankier, der z.B. ohne Einwilligung des Kunden Angaben offenlegt, riskiert eine mehrmonatige Gefängnisstrafe sowie empfindliche Geldstrafen. (Gerne weitere Informationen auf Anfrage: Herr Seidl sbk@welinton-finance.com) 85.5.105.240 13:37, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es scheint hier einige Unsicherheiten zum Thema zu geben. Der Hebelpunkt des Schweizerischen Bankgeheimnisses liegt vor allem im sogenannten Reziprozitätsprinzip, welches in der Schweizerischen Rechtssprechung verankert ist. Dieses besagt, dass einzig Straftaten, welche sowohl im Ursprungsland (wo die Tat begangen wurde) wie auch in der Schweiz als solche im Gesetz verankert sind, die Aufhebung des Schweizerischen Bankgeheimnisses rechtfertigen. Nun ist es in der Schweiz so, dass in Steuerfragen klar unterschieden wird zwischen Steuerhinterhiehung und Steuerbetrug. Eine Steuerhinterziehung (also die Nichtdeklaration von Teilen des Vermögens oder Einkommens) ist in der Schweiz als Vergehen (eben NICHT als Straftat!) betrachtet, weshalb dieser "Tatbestand", wiewohl er in vielen anderen Ländern einen Straftatbestand darstellt, in der Schweiz nicht als solcher behandelt wird. Das führt dazu, dass Rechtshilfebegehren von ausländischen Strafverfolgungsbehörde im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungen in der Schweiz regelmässig abgewiesen werden - sehr zum Ärger der jeweiligen Steuerbehörden. Demgegenüber stellt ein Steuerbetrug (also die Fälschung von Unterlagen, um falsche Sachverhalte in Steuerfragen darzustellen) klar eine Straftat dar, welche im Falle eines Rechtshilfebegehrens Unterstützung finden würde.

Es scheint insbesondere eine Unklarheit zu bestehen bezüglich was und was nicht in der Schweiz eine Straftat ist. Also sowohl Steuerbetrug (mittels Fälschen von Dokumenten wie Lohnausweise etc.) als auch Steuerhinterziehung (Nichtangeben von Einkommen und Vermögen auf der Steuererklärung) sind Straftaten. Steuerhinterziehung ist allerdings eine sog. Übertretung [wird mit Busse bestraft, Art. 175 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer], während Steuerbetrug ein Vergehen ist [wird mit Freieheisstrafe bestraft, Art. 186 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_11/a186.html). Amts- und Rechtshilfe wird aber nur bei Vergehen [Freiheitsstrafe max. 3 Jahre]oder Verbrechen [höhere Freiheitsstrafen], nicht aber bei Übertretungen geleistet. Es ist in den meisten Rechtshilfeübereinkommen weltweit Usus, für "geringfügige" Delikte keine Rechts- oder Amtshilfe zu leisten.
Steuerhinterziehung wird als Ordnungsdelikt behandelt ("kann passieren"), Steuerbetrug als Straftat ("wurde bewusst unter zuhilfenahme anderer Tatbestände herbeigeführt"). Demzufolge ergibt sich auch die Amts- Und Rechtshilfefähigkeit beider Tatbestände. Erwähnenswert hierzu übrigens: die deutsche Steuerhinterziehung teilt sich mit dem schweiz. Steuerbetrug (und vielen anderen "Steuerbetrugs-Tatbeständen" anderer Steueroasen) den Tatbestand. Was in Deutschland als "Steuerhinterziehung" gilt, gilt in der CH als Steuerbetrug; nur gab es keine Rechtshilfe, weil das internationale Gesetz klarstellt, dass das Delikt zur beiderstaatlichen Verfolung in beiden Ländern Straftat sein muss; was bei der CH-Steuerhinterziehung (was anderes als in D) eben nicht der Fall ist... (nicht signierter Beitrag von 84.227.66.179 (Diskussion) 14:17, 14. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten
Dass im Übrigen das Erfordernis der Reziprozität eine Schweizerische Eigenheit wäre, wie man hier missverstehen könnte, ist natürlich nicht wahr. Kein Staat auf der Welt leistet Amts- oder Rechtshilfe für ein "Delikt", das bei ihm selber nicht unter Strafe steht. Man stelle sich nur vor, ein westliches Land würde einem Regime Amtshilfe für politische Delikte leisten!

Es war bisher und ist immer noch so, dass das Schweizerische Bankgeheimnis NIE vollumfänglich galt. Straftaten waren und bleiben vom Schutz, den dieses bietet, ausgeschlossen. Dem Schweizerischen Bankenplatz ist im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung überhaupt nicht daran gelegen, Geschäfte mit Geldern aus krimineller Herkunft zu machen. In einem Business, welches als wichtigstes Kapital die Reputation hat, werden professionelle Betreiber jegliche Aktivitäten, welche eben diese Reputation schädigen können, tunlichst meiden!

"Bankgeheimnis" bei Überweisungen Bearbeiten

Nicht vergessen sollte man, in diesem Artikel darauf hinzuweisen,

-dass Überweisungen, die über das System SWIFT geschehen, schon seit Jahren an U.S. Behörden übermittelt werden - ( http://de.wikipedia.org/wiki/SWIFT#Weitergabe_vertraulicher_Daten_an_US-amerikanische_Beh.C3.B6rden )

-dass Überweisungen in Fremdwährung auch innerhalb der Schweiz oder gar innerhalb der gleichen Schweizer Bank/Post dem Fremdwährungsland gemeldet werden können - ( http://www.bigbrotherawards.ch/2005/nomination/nominees/3740/3740.html )

Überarbeiten Bearbeiten

Die Gliederung ist schlecht.

Bitte beim Erweitern des Artikels wenigstens ein bisschen auf Rechtschreibung und Grammatik achten! Musste gerade etliche Fehler korrigirren, weil jemand wohl einfach seinen Gedankenfluss ohne Punkt und Komma runtergerattert hat. Also bitte ein bisschen sorgfältiger! Gruß, André (nicht signierter Beitrag von 88.217.1.134 (Diskussion | Beiträge) 00:32, 9. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Bankgeheimnis vs. Bankkundengeheimnis Bearbeiten

M.E. sollte der Titel auf "Schweizer Bankgeheimnis" geändert werden. Zwar sprechen die Banken von "Bankkundengeheimnis". Relevant sollte m.E. jedoch jener Begriff sein, welcher normalerweise verwendet wird. In der Schweiz spricht ausser den PR-Abteilungen der Banken niemand von "Bankkundengeheimnis". Ich sehe deshalb keinerlei Veranlassung, als Titel einen propagandistisch angehauchten Begriff zu wählen. Die Begriffsdiskussion kann im Artikel durchaus geführt werden (Bankgeheimnis vs. Bankkundengeheimnis vs. Steuerhinterziehergeheimnis). Der Titel ist dafür jedoch der falsche Ort.

Der Google-Test für Seiten in der Schweiz ergibt für Bankgeheimnis rund 18'000 Treffer, für Bankkundengeheimnis rund 3000. Auch das Finanzdepartement, also die offizielle Stelle, spricht vom "Bankgeheimnis" (siehe [1]). Ich sehe den Begriff "Bankkundengeheimnis" auch eher als POV und nicht als eine neutrale Bezeichnug (wird im übrigen auch von vielen bürgerlichen Politikern verwendet, die sich m.E. damit als klare Befürworter "outen"). Ich persönlich wäre auch für eine Verschiebung.--Adibu 22:51, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Habs verschoben. -- Zehnfinger 20:26, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo zusammen! Weiss zwar nicht ob ich hier was kommentieren darf, aber ich machs jetzt mal. Das Schweizer Bankkundengeheimnis wird im allgemeinen Sprachgebrauch zwar eher als Bankgeheimnis bezeichnet, die korrekter Bezeichnung ist aber nach wie vor 'Bankkundengeheimnis', da der Kunde geschützt wird und nicht die Bank. Ich beantrage deshalb die Änderung des Titels in 'Schweizer Bankkundengeheimnis'. Danke für euer Verständnis. (nicht signierter Beitrag von 89.217.77.8 (Diskussion) 19:49, 25. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Die Häufigkeit der beiden Bezeichnungen hier in der von Google gescannten Literatur: Link. Dies spricht dafür, dass WP auch Bankgeheimnis verwendet. --Hadi (Diskussion) Sichten nicht vergesssen 17:52, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Grenzen des Geheimnisses Bearbeiten

Die Auflistung ist etwas unübersichtlich. Viele wissen nicht, dass jeder Richter (sei es in einem Straf- oder Zivilprozess) das Bankgeheimnis für das zuständige Gericht aufheben kann. --Saemikneu 21:07, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Da setzt aber voraus, dass der schweizer Richter einen in der Eidgen. einklagfähigen Vorgang untersucht. Sonst natürlich nicht. --Asdfj 20:09, 31. Aug. 2008 (CEST)

Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung und Druck der EU Bearbeiten

Infolge der Finanzkrise und dem liechtensteiner Steuerskandal um Ex-Postchef Klaus Zumwinkel wird die EU, Frankreich und Deutschland aktiv, um die alpinen Steueroasen Schweiz, Liechtenstein und Österreich beim Bankgeheimnis zur Mitarbeit in Steuerstrafverfahren zu zwingen. 85.8.124.232 05:43, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten

hä? Bearbeiten

"Andere Quellen relativieren dies, indem sie den Vergleich mit anderen Ländern nicht gelten lässt. Die internationalen Standards, die ausländischen und die Schweizer Gesetze seien alle gleich angemessen." -> Versteht das jemand? Bitte ausdeutschen und Quellenangabe -- Senfmobil 22:41, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Aufhebung der Unterscheidung Steuerbetruf vs. Steuerhinterziehung auf OECD-Druck Bearbeiten

Sicher sollte die WP keine nur aktuell relevante Infos enthalten. Die im Titel dieses Abschnitts erwähnte Umstellung ist aber bereits im Gange und dürfte wohl irreversibel sein. Könnte jemand, der sich gut im Thema auskennt, diese Informationen dem Artikel hinzufügen? Zumindest könnte man vorläufig wenigstens an passender Stelle einen Hinweis der Art "Betreffend neueste Entwicklungen, siehe jedoch OECD-Musterabkommen#Situation_in_der_Schweiz" hinzufügen. Allerdings wird dort gerade die obige Umstellung nicht erwähnt (warum?), so dass auch jener Abschnitt zu ergänzen wäre. Falls sich niemand demnächst dieser Sache annimmt, werde ich versuchen, die Sache so gut es mir geht selbst in die Hand zu nehmen. --UKe-CH 06:11, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

1989 gab es keine EU Bearbeiten

Absatz:Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU

"In der Europäischen Union (EU) gibt es seit 1989 Bestrebungen, die steuerliche Erfassung von Zinseinkünften innerhalb ihres Hoheitsgebietes zu vereinheitlichen"

... die EU gab es 1989 noch nicht! (nicht signierter Beitrag von 217.83.64.74 (Diskussion | Beiträge) 14:24, 5. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Aber es gab die EWG (gegründet 1951 bzw 1957), 1958 den Benelux-Vertrag: Wikipedia schreibt: Darin wurde die Errichtung einer Wirtschaftsunion vereinbart, die alle drei [Gründungs-]Länder umfassen sollte. Für die Dauer von 50 Jahren wurde gegenseitiger freier Austausch von Gütern, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital vereinbart." (nicht signierter Beitrag von 95.157.17.217 (Diskussion | Beiträge) 00:54, 25. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Aktuelle Umfrage zum Bankgeheimnis in der Schweiz (14.02.2010) Bearbeiten

Am 14.02.2010 erschien eine neue Umfrage zum Bankgeheimnis in der Schweiz. Sollte dies eingebaut werden? Bin dankbar wenn dies ein regulärer Schreiber dieses Artikel übernehmen würde. Tages-Anzeiger und Nachrichtenagenturmeldung --KurtR 02:02, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Potentatengelder raus Bearbeiten

Die Potentatengelder haben nichts mit dem Bankgeheimnis zu tun. Staatschefs bringen immer wieder mal eine Million zu einer Bank - ist das eine ungewöhnliche Transaktion gemäss Sorgfaltspflicht? Soll die Bank Leuten die kalte Schulter zeigen welche von demokratischen Regierungen offiziell empfangen werden? Es gibt sogar ein Bild von Mobutu mit John F. Kennedy: www.payer.de/entwicklung/entw18102.gif Dieser edle Präsident hätte doch nicht mit einem zwielichtigen Charakter gesprochen, oder? Tellsgeschoss 08:57, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Es ist nicht immer sinnvoll, herauszufinden was "stimmt". Wenn verschiedene Beträge referenziert sind wie bei Duvalier, ist ja klar, dass das niemand so genau weiss und das darf auch transparent sein. Wikipedia sollte in solchen Sachen nicht meinen, die WAHRHEIT zu vermitteln. Ich finde, die Tatsachen genügen, für Wahrheiten sind Religionen zuständig: Wir werden nie genau wissen wieviele Millonen ein solcher Typ beiseite schaffen konnte und das ist auch nicht das, worum es geht. Die Grössenordnung ist aber so geklärt. Und weiterhin bin ich der Meinung, dass diese Gelder beim Bankgeheimnis nichts verloren haben. Oder hätten Banken vor 20 Jahren Geld von Mubarak ablehnen sollen? Warum vor 10 Jahren? Vor 2 Jahren?? Potentatengelder sind das erst im Nachhinein. Solange solche Leute aber mit demokratischen Politikern auf Augenhöhen plaudern, kann man von den Banken nicht verlangen, dass Sie ein solches Regime boykottieren.Tellsgeschoss 09:59, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Was machen wir jetzt?.Tellsgeschoss 09:51, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ganz entkoppeln lassen sich die Themen kaum. Aber man sollte zumindest dann auch anfügen, was seitens Banken gemacht wird, um das Problem im Griff zu haben (PEP, Sanktionen des BR etc.) --Lars 15:50, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Versicherungsgeheimnis Bearbeiten

Finanzexperten warnen seit geraumer Zeit, um das Versicherungsgeheimnis könnte eine ähnliche Diskussion entstehen wie um das Bankgeheimnis.

Nach den Banken triffts die Versicherer (nicht signierter Beitrag von 88.207.237.22 (Diskussion) 19:27, 18. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

OECD/Europarat Bearbeiten

Auch die Schweiz unterzeichnet heute die Convention On Mutual Administrative Assistance in Tax Matters[2] in der geänderten (für Nichtmitglieder geöffneten) Fassung[3][4][5][6] Über die Ratifizierung muss allerdings noch das Parlament den Entscheid treffen und dieser unterliegt dann dem fakultativen Referendum. Das Ende des Bankgeheimnisses ist nahe. --Basilica (Diskussion) 13:17, 15. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Oktober 2014: Erstmals (?) Razzia in der Schweiz als Amtshilfe für Deutschland Bearbeiten

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerfall-schweiz-hilft-deutschen-ermittlern-mit-razzia-1.2187897

Baustein: Verhältnis zu den USA Bearbeiten

Dieser Abschnitt muss aktualisiert werden. Mittlerweile wurden alle CH-Banken vom US-Justizministerium in Kategorien/Klassen eingeteilt. Derzeit werden sie 'abgearbeitet' und müssen je nach Umfang der Beihilfe zur Steuerhinterziehung für US-BürgerInnen Bussen an den US-Staat entrichten--2A02:1205:C6A2:EE60:8855:7D1F:8E1F:40A5 13:28, 30. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Der Chiasso-Skandal Bearbeiten

So heisst er heute noch; meistens in Verbindung mit dem damaligen Akronym SKA (Schweizerische Kreditanstalt). Heute: Credit Suisse. Dieser Abschnitt müsste neu geschrieben werden. Denn im Kern ging es darum, dass ein paar schlaue Bankmanager eine "Zweitbank" aufgebaut hatten für Fluchtgelder aus Italien. Der Spiegel-Artikel von damals fasst die ganze Geschichte recht gut zusammen.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41380431.html

Obwohl ich damals 9 Jahre alt war, erinnere ich mich gut an den Wirbel. Das Logo der früheren SKA war einem grossen Teil der Bevölkerung bekannt, denn die Bank produzierte als Give-Away Skimützen mit dem Logo und den Unternehmensfarben. Somit fielen auch viele Schweizer Bürger aus den Woken als sie die Ausmasse des Skandals entdeckten. Doch die damalige Schadenssumme (rund 2 Milliarden) sieht in der Zeit nach der Finanzkrise von 2008 geradezu harmlos aus. Pro Memoria: Die UBS musste im Zusammenhang mit Subprime 40 Milliarden abschreiben. Sehr schön zusammengefasst sind alle grossen Schweizer Bankkrisen in diesem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung:

https://www.nzz.ch/skandale_krisen_spekulanten-1.702690

Bankenstreit CH USA Bearbeiten

Meiner Meinung nach fehlt ein eigenständiger Wikipedia Artikel über den ganzen "Bankenstreit" USA-Schweiz ab 2007... mit Chronologie und Folgen.

Eure Meinung dazu?