Diskussion:Schwarze Witwe von Bodenfelde

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Offenbacherjung in Abschnitt Namensnennung (potenzieller) Opfer

Namensnennung (potenzieller) Opfer Bearbeiten

Falls der Artikel nicht von der Löschprüfung um die Ecke gebracht wird: Es sollten sämtliche Namen der Opfer entfernt werden, da deren Nennung einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen als auch der Angehörigen darstellt, vergleiche auch hier.--Offenbacherjung (Diskussion) 17:20, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Quatsch. Das Postmortale Persönlichkeitsrecht ist hier deutlich niedriger. -- Jack Cluster (Diskussion) 17:55, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Warum sollte das so sein?--Offenbacherjung (Diskussion) 07:37, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Postmortales Persönlichkeitsrecht ist offener. Zitat: "Das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen. Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person." -- Jack Cluster (Diskussion) 10:54, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Mache es bitte nicht an der Begrifflichkeit Persönlichkeitsrecht fest. Aber wenn es sein muss, dann spreche ich halt von Persönlichkeitsschutz, oder konkreter: postmortaler Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es dürfte unstreitig sein, dass die Nennung einer Person mit vollem Namen und Wohnsitz – zumal bei einem kleinen Ort – im Zusammenhang mit einer Prostituierten in deren Rechte eingreift. Der Eingriff hierdurch ist meines Erachtens derart tiefgehend, dass grundsätzlich der Schutz auch dem toten Opfer zu gewähren ist. Ein Grund für die Nennung ist jedoch nicht ersichtlich: Enzyklopädisch ist es absolut unbedeutend, ob Lieschen Müller (Metzgermeisterin), Helmut Kohl (Modezeichner) oder Buffalo Bill (Viehhirte) Opfer waren. Sollte der Artikel Relevanz besitzen, dann wegen der Zahl der Opfer, nicht wegen der Identität der Opfer. Fazit: Namen streichen.--Offenbacherjung (Diskussion) 12:43, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nach deutschem Recht besteht kein Anlass, die Namen zu streichen. -- Jack Cluster (Diskussion) 19:04, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nachnamen sind entfernt, damit ist dieser Punkt erledigt. --Offenbacherjung (Diskussion) 14:02, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten