Diskussion:Schuy (Wüstung)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Nassauer27 in Abschnitt Geschichte: Grobengut?

Den Satz Bearbeiten

Über den Umfang des Dorfes Schuy wurde bei einer Auseinandersetzung im Jahr 1775 zwischen den Herren von Runkel mit dem Stift Dietkirchen um den Zehnten vom Obertiefenbacher Erdbeerenberg auch nach der Zehntpflicht von Schuy geforscht.

versteh ich nicht. Über den Umfang…wurde…auch nach der Zehntpflicht geforscht??? Und könnte mir jemand erklären, was ein Hofkeller ist? Danke und Grüße --Kpisimon (Diskussion) 12:54, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Zum Keller findet sich hier etwas: Keller (Amt). Das verlinke ich schnell. Ich nehme an, dass mal "Umfang" die Lage und Ausdehnung der zugehörigen Gemarkung gemeint war. Zumindest geht das aus dem folgenden Text hervor. Aber die Formulierung ist zugegebenermaßen nicht ideal. Ich denke, dass der Hauptautor das schnell hinbekommt. Falls nicht, ist es keine größere Sache, das schnell anzupassen.. Asdrubal (Diskussion) 20:22, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Danke für den aufmerksamen Hinweis. Mit der vorgeschlagenen und auch nun vorgenommenen Änderung wird die Aussage besser verstanden. --Nassauer27 (Diskussion) 12:25, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Geschichte: Grobengut? Bearbeiten

Im Abschnitt Geschichte taucht der Begriff Grobengut auf. Ist das ein Name? Woher kommt der bzw. wieso taucht der in dem Zusammenhang auf? Danke für eine Klarstellung :) --Joachim Weiß (Diskussion) 17:49, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Hallo Joachim Weiß,
Georg Wagner benutzt den Begriff Grobengut in seinem im Juli 1954 erschienenen Buch Obertiefenbach in seiner Vergangenheit zur Wüstung Schuy auf Seite 33. Nachstehend der betreffende Auszug:

„Die im Jahre 1489 uns noch verbliebenen Zusammenstellungen von Flurbezirken mit den eingestreuten Parzellen des Grobengutes erwecken ganz den Eindruck, daß die im Grobengut genannte Flur Schuer Grund, die unzweifelhaft in der Gemarkung des ebenmaligen Dorfes Schuy lag, zur Zeit des Bestehens doch einen anderen hatte, da eine Gemeinde niemals einen Gemarkungsteil nach dem eigenen Ortsnamen benennt.“

Ein Hinweis, was es sich mit dem Begriff Grobengut auf sich hat, ist leider nicht vorhanden. Mir selbst ist er außer in diesem Kontext ebenfalls unbekannt.

MfG --Nassauer27 (Diskussion) 11:03, 21. Aug. 2020 (CEST)Beantworten