Diskussion:Schuldknechtschaft

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.41.131.123 in Abschnitt Zur Rechtslage in der BRD

Peonaje Bearbeiten

Ich habe den Abschnitt Peonaje ergänzt und das Kapitel von "19./20. Jahrhundert" in "Neuzeit" umbenannt, weil die Peonaje frühere Ursprünge als im 19. Jahrhundert hat. Für näheren Einblick in die Verhältnisse in Mexiko empfehle ich B. Travens Caoba-Zyklus wärmstens.--Ulizinho (Diskussion) 15:04, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Politik Bearbeiten

Gelegentlich wird dieser Begriff auch auf Staaten angewandt, die sich in Abhängigkeit von anderen Mächten befinden, z.B. die unglückliche Situation nach dem Ersten Weltkrieg (Friedensvertrag von Versailles). Hodsha (Diskussion) 19:56, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Rahim Taghizadegan Bearbeiten

Wirtschaftsphilosoph Rahim Taghizadegan
„Nullzinsen führen uns in die Schuldknechtschaft“
von Malte Fischer 23. August 2019

--Über-Blick (Diskussion) 03:36, 29. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Zur Rechtslage in der BRD Bearbeiten

gehört der Hinweis, daß Schuldknechtschaft zwar in der BRD lauf StGB unter Strafe steht, aber in Form des Krankenkassenzwanges vom Gesetzgeber für die bloße physische Existenz(!) eines Menschen selber eingeführt worden ist: Ein deutscher Staatsbürger kann sich nur noch durch Flucht aus der BRD der lebenslangen Zwangsleistung an die Krankenkassen entziehen!(D.h., ein deutscher Bürger steht rechtlich noch schlechter da als ein Hund, denn für den Hund zahlt dessen Anschaffer und nicht der Hund selber!) Allein aufgrund der Tatsache dieser gesetzlichen Inkonsiszenz kann mit Blick auf die BRD nicht mehr von einem Rechtsstaat gesprochen werden. Der Abschnitt über die Rechtslage in Deutschland ist also in seiner derzeitigen Form unzulässig beschönigend, weil er die Tatsache verschweigt, daß trotz gegenteiliger Gesetzgebung Schuldknechtschaft in Deutschland heute noch vorkommt - und dies nicht etwa nur in Einzelfällen sondern vom Gesetzgeber geschaffen als Massenphänomen! Ähnlich verhält es sich mit den Rundfunk-Zwangsabgaben, von denen eine nicht kleine Summe über "Urheberrecht" und "GEMA" ersatzlos ins Ausland verschwindet - auch hier wird der Bürger partiell, aber regelmäßig zwangsweise zum Schuldsklaven für ausländische Interessen gemacht (infolge der zahllos in deutschen Medien gesendeten, ausländischen Musiktitel, die in ihrer extremen Überzahl in deutschen Sendemedien keinerlei Equivalent deutscher Titel im Ausland haben, sodaß ein Ausgleich von Ab- und Zufluß von Tantiemen nicht im Entferntesten gegeben ist) und ferner, wenn die Regierung aus den zwangsweise eingetriebenen Steuern, Geschenke ins Ausland tätigt: Damit stehen Steuerleistung der Bürger und der dafür ihnen zur Verfügung gestellte Gegenwert von vornherein in einem defizitären Verhältnis zu Gunsten ausländischer Dritter - ein klarer Fall unzulässiger Ausbeutung und indem diese zwangsweise und gegen den Willen der Bürger erfolgt - der Schuldknechtschaft!
Der derzeit einseitig beschönigende Abschnitt über die Rechtslage in Deutschland sollte also vervollständigt und damit methodisch objektiviert werden! Gleiches gilt für die Regelungen bezüglich der Rückzahlung erhaltener "Sozialleistungen". Bei der Analyse der 12 Sozialgesetzbücher ergibt sich ebenfalls das Bild einer zwar gut getarnten, aber extrem harten, ggf. lebenslangen Schuldknechtschaft - schon allein durch den Umstand, daß beruflich in Not Geratene zwar in minderwertigere Berufe als dem ihnen eigenen umgeschlt werden, niemals aber ihre soziale Notlage durch eine Besserqualifikation behoben wird. Damit ist der weitere soziale Abstieg der Betroffenen regelmäßig(!) vorprogrammiert - indem selbst Erben zurRückzahlng herangezogen werden, selbst noch die folgenden Generationen(!) - und damit wiederum vermehrt der Gesetzgeber (z.B. über Zinsen, Gebühren, Strafen etc.) die den Bürgern aufgebürdete Schuldenlast, was ebenfalls nichts anderes ist als Schuldsklaverei. Es wären noch zahlreiche weitere Beispiele anzuführen - ich will damit hier nur verdeutlichen, daß der Abschitt über die Rechtslage in Deutschland derzeit reine Schönfärberei ist und somit enzyklopädisch derzeit noch nicht ausreichend. Bitte nachbessern.(nicht signierter Beitrag von 109.41.131.123 (Diskussion) 13:17, 9. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Der Leser braucht aber Aufklärung über die zahllosen Inkonsistenzen und eklatanten Widersprüche innert des bundesdeutschen Gesetzeswerkes, die das Rechtsstaatsprinzip mittlerweile komplett zur zynischen Farce gemacht hat - der Leser braucht allerdings keine Bevormundung und Irrefühung durch die Juristenlobby, denn eine Enzyklopädie ist kein Propagandawerk, sondern soll die Tatsachen möglichst objektiv darstellen - unabhängig von politischen und/oder juristischen/religiösen, wirtschaftlichen etc. Bewertungen. Meine Ausführungen hier dienen lediglich der Illustration und der Anregung einer Diskussion darüber, wie dies am besten zu bewerkstellingen sein wird und sind natürlicherweise nicht für den Artikel selbst gedacht ... Diskussionen über grundlegende Probleme zu unterdrücken, zeugt nicht von lauteren Absichten ...