"Ausnahme vom Vorrang des Völkerrechts vor Schweizer Bundesgesetzen"

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Soweit ich das verstanden habe, ist diese Formulierung erst aus dem Rückblick möglich, will heissen: zum Zeitpunkt dieses Bundesgerichtsbeschluss war das keine Ausnahme, sondern das erste(?) bzw. wichtigste(?) Urteil. Mit dem PKK-Urteil wurde das frühere Urteil zur Ausnahme. Oder lieg ich da falsch? Da die Quelle in einem toten Link besteht, kann ich das nicht selbst nachprüfen, bin auch nur interessierter Laie. Bitte überprüfen. Ausserdem braucht die jüngere und für die heutige Rechtspraxis relevantere PKK-Praxis unbedingt einen Artikel. --62.202.180.12 18:27, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten