Diskussion:Schloss Hoppenrade

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Freygangfreunde in Abschnitt Heinrich Freiherr von Wülknitz auf Hoppenrade

Heinrich Freiherr von Wülknitz auf Hoppenrade Bearbeiten

Es ist unklar, wer mit Heinrich Freiherr von Wülknitz auf Hoppenrade gemeint ist. Besitzer von Hoppenrade war von 1856 bis 1860 Otto Rudolph von Wülknitz, der Sohn von Heinrich Otto von Wülknitz. Falls dieser als Besitzer der genannten Gemäldegalerie gemeint war, so war er aber nie Besitzer von Hoppenrade. Vielleicht sollte man, auf Grund der unklaren Faktenlage, diesen wenig relevanten Hinweis weglassen. --Schibo (Diskussion) 18:48, 3. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Vielleicht macht es Sinn den Einzelnachweis konkret zu beachten. Beim Grundbesitz war es nicht unüblich, dass "die halbe Verwandtschaft" zeitweise auf einem Gut lebte und daher der Bezug zur Auktion besteht. Den Wohnsitz des Besagten könnte man im GGT abgleichen, da hier die Familien zeitweise alle zwei oder vier Jahre veröffentlicht wurden, jedenfalls im 19. Jh. Wenn mangels Geld Gemälde veräußert wurden, die sich in Hoppenrade befanden, ist ein Kontext gegeben. Beste Grüße. FG --Freygangfreunde (Diskussion) 13:13, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten