Diskussion:Schlichtungs- und Streitbeilegungsverfahren

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Delabarquera in Abschnitt "... sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit"

"... sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit"

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Ich lese bisher eigentlich immer diesen oder ähnliche Hinweise.

"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit."

Streitbeilegung klingt doch erst einmal gut. Sollte im Artikel nicht stehen, warum so viele da nicht mitmachen wollen? --Delabarquera (Diskussion) 14:54, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten