Diskussion:Schlagring

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Mautpreller in Abschnitt Ab wann ist es ein Schlagring?

Rechtslage Schweiz Bearbeiten

Wie sieht es denn in der Schweiz aus?Sind die dort auch verboten? (nicht signierter Beitrag von 85.1.192.155 (Diskussion | Beiträge) 16:24, 11. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ja, ist verboten nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d, bzw. ist in der Liste in Art. 4 Abs 1. Buchstabe d Schweizer Waffengesetz (SR 514.54 Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/index.html 03.07.2011) (nicht signierter Beitrag von 80.219.200.141 (Diskussion) 02:43, 3. Jul 2011 (CEST))

Rechtslage Österreich Bearbeiten

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen [...] der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.“

Laut dem ersten Absatz sind Schlagringe erst mit Stacheln oder Klingen Hiebwaffen. Ist das in Österreich anders oder sind normale Schlagringe nicht von § 17 (1) betroffen? 84.114.149.253 11:37, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Firma Bearbeiten

Es gibt auch eine Firma namens Schlagring: http://www.schlagring.com/impressum/index.html MfG --JCJ 15:05, 9. Feb. 2010 (CET) schlagringe sind in deutschland nicht erlaubt!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 87.176.129.101 (Diskussion) 16:51, 7. Jul 2012 (CEST)) Beantworten

Abschnitt Rechtliches Bearbeiten

Zum österreichischen Gesetzeszitat: § 17 Abs. 1 Zi. 6 WaffG: In Österreich werden Gesetze nach Artikeln (wenn vorhanden), dann nach Paragraphen, Absätzen, Ziffern ("Zi.")und Buchstaben ("lit." für Littera) sortiert. Die Bezeichnung "Nr." statt "Zi." ist vielleicht in Deutschland gebräuchlich, aber nicht in Österreich. -- Statistenfreund007 (Diskussion) 15:26, 11. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Sogar aus Plexiglas Bearbeiten

Habe folgende Passage geändert: "Ein Schlagring wird aus Metall oder Horn, teilweise sogar aus Plexiglas gefertigt, [...]." zu: "Ein Schlagring wird aus Metall, Horn oder Plexiglas gefertigt [...]" M.E. ist das "sogar" hier fehl am Platz und ist schlechter bzw. nicht-enzyklopädeischer Stil. (nicht signierter Beitrag von 77.58.185.247 (Diskussion) 04:23, 21. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Unbelegte Behauptungen zur Verwendung Bearbeiten

Ich habe Behauptungen zum Nutzerkreis ("Banden", "Kleinkriminelle", "jugendliche Gangs") herausgenommen, da keinerlei Belege dafür angeführt werden, dito die Verwendungsweise und die Wirkung bei Treffern.--Kjalarr (Diskussion) 17:01, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ab wann ist es ein Schlagring? Bearbeiten

Schlagringe sind verboten. OK. Aber ab wann ist ein Stück Metall mit 4 Löchern ein Schlagring? Es muss ja noch nicht mal Metall sein. Es gibt sie auch in praktisch jedem anderen harten Werkstoff. Und es müssen ja auch nicht 4 Löcher sein, wie das "Death's Head" Knife zeigt (hat nur 2 Löcher). Also ganz konkrete Frage: Wenn ich eine kleine Platte (egal welchen Materials) nehme und ein paar Löcher reinschneide, durch die man alle Finger einer Hand stecken kann, auch wenn das nicht der Zweck des Gegenstands ist, habe ich dann gegen das Gesetz verstossen, weil ich ja auf einmal im Besitz eines Schlagrings bin? Kann ich mir nicht vorstellen, weil eine sehr grosse Anzahl von Gegenständen (zum Beispiel "kontaktlose Türöffner") dann als Schlagringe = Waffen gelten würden. Also was ist die genaue Definition?--TeakHoken213.150.228.38 15:46, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Da wirst Du wohl oder übel den Gerichten vertrauen müssen, die Wikipedia kann Dir keine eindeutige Definition geben. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG führt unter "Verbotene Waffen" "Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe" auf. Dies sind "tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind" (§ 1 (2) 2 Waffengesetz). Also wenn der Schlagring wegen seiner "Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise" geeignet ist, als Waffe benutzt zu werden. Ob das so ist, muss ein Gericht entscheiden. Es wird dann sicherlich sachverständige Hinweise dazu einholen, ob der Gegenstand geeignet ist, als Waffe zu dienen.--Mautpreller (Diskussion) 16:09, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, klar! Das heisst: wenn ich Zweifel habe ob ich aus versehen einen Schlagring hergestellt habe, dann melde ich mich sofort bei der Polizei. Dann werde ich zu 5 Jahren verknackt und komme ausserdem ganz vorne auf die Liste der dümmsten Verbrecher der Welt! Nein, wirklich: Der Kommentar hat mir jetzt garnichts genutzt. Was du da abgetippt hast, konnte ich schon selber lesen. Was mit dem Wort "Schlagring" im Gesetzestext gemeint ist, das muss doch auch irgendwo im Gesetz genau definiert sein. Sonst könnten sie ja auch "jeder, der einen Schwubidubi besitzt oder benutzt, macht sich strafbar" schreiben. Und was ein Schwubidubi ist, das beurteilt dann ein Richter nach eigenem Ermessen. Das ist natürlich Käse. Also: Wo ist die Definition? Und müsste diese Definition dann nicht in einer Enzyklopädie (Wikipedia) stehen? Nach der Definition "b)[...] ohne dazu bestimmt zu sein" könnte praktisch jeder Gegenstand, vor allem die meisten Werkzeuge (Hammer, Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, ...) als "verbotene Waffen" gelten. Tun sie aber generell nicht. Es folgt daher die Einschränkung "und die in diesem Gesetz genannt sind". Was exakt die Frage aufwirft: Wie kann ich ein Werkzeug von einer der genannten Waffen unterscheiden? Wie einen Hammer von einem Totschläger? Wie ein Quietsche-Entchen von einem Schlagring?--TeakHoken213.150.228.38 16:54, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Wir könenn Dir keine Rechtsberatung geben. Wenn Du wissen willst, was für Fragen gestellt und beantwortet werden könnten, um zu bestimmen, ob ein Gegenstand als Waffe "geeignet" ist, guck Dir mal das hier beispielhaft an: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/160322FbZ334_Schlagring.html. --Mautpreller (Diskussion) 17:28, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ich will ja gar keine Rechtsberatung. Niemand sollte für irgend etwas Rechtsberatung brauchen. Die Gesetzestexte sollten für jeden offen und verständlich vorliegen. Danke für den Link. Hast ihn aber selbst wohl nicht gelesen? Ich zitiere:
"2. Laut der Definition der WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 handelt es sich bei einem Schlagring in der Regel um eine aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffe. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem Durchgriff oder mehreren Öffungen für die Finger versehen; an der Schlagseite (über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab."
Besonders der letzte Satz ist wichtig! Dadurch fallen nämlich die meisten Schlagring-Ähnlichen Gegenstände raus. Unter anderem ist ein 2 Finger Ring dann kein Schlagring, obwohl er ähnlich getragen wird. Ihm fehlt eben die Abstützung an der Innenhand.
Und hier wäre eine offizielle Quelle dazu: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Interessant (und blöd), dass das ein ganz anderes Gesetz ist als https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html, und dass es keinen Verweis von dem einen auf das Andere Gesetz gibt. Aber sei's drum. Mein Vorschlag: Den ersten Satz des Artikels so ändern:
"Ein Schlagring ist eine Handwaffe, die aus einem Griff besteht, durch den die Finger der Faust gesteckt werden, und einer Abstützung an der Innenfläche der Hand."
Oder so ähnlich. Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (siehe erster Link). Ich zögere aber noch, weil die österreichischen und schweizer Definitionen könnten anders sein.--TeakHoken213.150.228.38 09:25, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Prima, Du hast was gefunden. Für das deutsche Recht ist das offenbar gültig (als Verwaltungsvorschrift). Das könnte man in den Artikel schreiben und die Vorschrift verlinken, müsste aber dazu sagen, dass das (nur) für das deutsche Recht gilt.--Mautpreller (Diskussion) 10:14, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten