Im zivilen Schießsport, [...] werden in der Schießkladde sowohl der Verbleib der Munition als auch die Schützentreffer nachgewiesen.

Bearbeiten

Mit Verlaub: Der Satz ist Unsinn. Da Munition im Schießsport - anders als beim Militär - nicht zentral ausgegeben wird, wird auch kein "Verbleib dokumentiert", zumindest nicht für die üblicher Weise privat beschaffte Munition der Schützen. In der Schießkladde (wenn wir hier über die vorgeschriebene Dokumentation reden) wird dokumentiert, wer wann geschossen hat. Auch die Erfassung der erzielten Treffer spielt z. B. beim Übungsschießen keine Rolle. Die Begründbarkeit von deren Dokumentation dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein. Vorschlag für den letzten Satz: "... können z. B. ... dokumentiert werden" --2A02:8108:8240:3E58:3DAD:72C0:5920:881C 09:12, 30. Okt. 2022 (CET)Beantworten