Diskussion:Schengen-Besitzstand

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Opihuck in Abschnitt Neuer Artikel

Korrekte Bezeichnung

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Die amtliche Bezeichnung gemäß Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 176 v. 10. Juli 1999, S. 1) ist Schengen-Besitzstand und nicht "Schengener Besitzstand". Letzterer Begriff ist falsch. Bestehen Bedenken, Weiterleitung und Artikel, in denen der Begriff vorkommt, abzuändern? --Opihuck 00:25, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

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Ich entlasse heute meine Rechercheergebnisse zum Schengen-Besitzstand in die Gemeinfreiheit und freue mich über konstruktive Verbesserungen. --Opihuck 20:54, 15. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Hey Opihuck, ist es eigentlich sinnvoll im Geltungsbereich noch „EWR ohne Großbritannien und Irland; zusätzlich gültig in der Schweiz“ zu schreiben? Kann das VK da mittlerweile raus oder sollte man das erst am Ende des Jahres machen? --Bcoh (Diskussion) 12:49, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Bcoh, Großbritannien wird noch mindestens bis zum Jahresende die wenigen Regeln des Schengen-Besitzstands beibehalten, die es bereit ist anzuwenden. Was dann wird, lässt sich im Moment nicht sagen. Vielleicht einigen sich Brüssel und London ja doch noch auf ein Abkommen. 2021 sehen wir dann weiter. Vielleicht verlängern sie den derzeitigen Zustand ja auch nochmals. Gruß --Opihuck 13:56, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten