laut §9 Nr. 2a GewSTG heißt es mindestens 15% Beteiligung am Grund- oder Stammkapital.
- Stimmt, geändert. Erstaunlich, wie lange das schon so steht. Der Hinweis auf Sperrminoritätist auch nicht richtig.--Urfin7 (Diskussion) 16:03, 23. Aug. 2014 (CEST)