Diskussion:Sattelbogen (Adelsgeschlecht)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Titulierung der Ministerialen v. Sattelbogen als "Grafen" ist unrichtig. Ich schlage eine entsprechende Korrektur vor. Mit freundlichen Grüssen, Hans Löffler
- Ok, was wäre der korrekte Ausdruck hinsichtlich der Ministerialen? Ritter von Sattelbogen? – Simplicius ☺ 20:34, 14. Jan. 2008 (CET)
Bei der Familie v. Sattelbogen handelt es sich um eine niederadelige Familie, deren Mitglieder den Rittertitel nur trugen, wenn sie zu Rittern geschlagen worden waren. In Urkunden wird dieser persönliche Titel immer eigens vermerkt ("miles"). Zu formulieren wäre also "Familie v. Sattelbogen" oder "Herren v. Sattelbogen". Im übrigen schlage ich vor, die Hinweise auf die Turniere der Jahre 948 und 1165 zu streichen. Diese Turniere haben nicht stattgefunden, sondern wurden z.B. von Rüxner, dem Verfasser eines verbreiteten Turnierbuches, erfunden. Hundt, ein emsiger Sammler urkundlicher Überlieferungen zu bayerischen Adelsfamilien, auf den offenbar die meisten der im Artikel vorgestellten Angaben zurückgehen, hat solche unhistorischen Phantasiegebilde trotz sonstiger Zuverlässigkeit übernommen.
Mit freundlichen Grüssen, Hans Löffler
- Hallo Hans, wäre Sattelbogen (Rittergeschlecht) das bessere Lemma oder reicht es aus, im Artikel von Herren von Sattelbogen zu sprechen und es bei Sattelbogen Adelsgeschlecht) zu belassen? – Simplicius ☺ 18:45, 22. Jan. 2008 (CET)
Noch ein Fundstück: "Im 15. Jahrhundert wurden nur durch die Tapferkeit des Ritters Erasmus von Sattelpogen die Hussiten von Kötzting ferngehalten." [1]. – Simplicius ☺ 23:02, 17. Mär. 2008 (CET)
- Erasmus Satlpogner von Arnschwang ist ja eine sehr zentrale Rolle im Further Drachenstich. Dort ist er ja wie bereits erwähnt der Kriegsheld ihm Hussitenkrieg und der Fahnenträger Udo, der eigentliche Held des Schauspiels, ist sein Fahnenträger.Tixn (Diskussion) 12:05, 19. Mrz. 2008 (CET)
Verpfändung von Schloss Sallach
BearbeitenSehr geehrte Damen und Herren, im Artikel wird u.a. erwähnt, dass Schloss Sallach seit 1321 verpfändet wurde. Meines Wissens wurde das Königsgut Sallach von Heinrich II. am 17. April 1010 an Kloster Obermünster geschenkt. Damit unterlag es nicht mehr der Verfügungsgewalt der Herzöge von Bayern. Es ist schlecht vorstellbar, dass das Kloster Obermünster einer Verpfändung zugestimmt hat. Ich bitte um Rückantwort, woher diese Information stammt. MFG (nicht signierter Beitrag von Burg-gnandstein (Diskussion | Beiträge) 12:04, 6. Apr. 2009 (CEST))