Diskussion:Sanitätsoffizier-Anwärter

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2001:4CA0:2FFF:4:0:0:0:68 in Abschnitt Mindestverpflichtungsdauer

PFT

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Sportanforderung ist nicht aktuell. Der PFT wurde abgeschafft. Nun gilt ein neuer Test, der Basis-Fitness-Test (BFT). Unter http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLNwyON3Z0NANJQjmG_vqRUKalG7K4AVwcqN7XIz83VT8oJVXfWz9AvyA3NKLc0VERAMO6x18!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfMVNfM0FBNg!!?yw_contentURL=%2F01DB040000000001%2FW27UTGY6967INFODE%2Fcontent.jsp suchen. (nicht signierter Beitrag von 79.193.25.85 (Diskussion | Beiträge) 22:53, 5. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Mindestverpflichtungsdauer

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Wo steht eigentlich, dass man sich für mindestens 17 Jahre verpflichten muss?

Laut SLV §30 (1) 3. Satz sind es 15 Jahre. Ich weiß, dass es die Bundeswehr einem erzählt, dass es 17 Jahre sind.... aber wo steht das? Im Gesetz steht etwas von 15 Jahren. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__30.html --Feerix 11:54, 5. Sep. 2008 (CEST)

Von mindestens 17 Jahren steht nirgends etwas. Im angeführten Paragraphen steht mindestens 15 Jahre und die Bundeswehr legt die Verpflichtungszeit auf 17 Jahre fest. Also alles gesetzes-konform. --TazD 13:12, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich sage nicht, dass es nicht gesetzeskonform sei, sondern ich fragte, wo die Bundeswehr das festgelegt hat? Oder wird es einfach so festgelegt? Das kann ja nicht sein, weil den SanOAs erzählt wird, dass es so ist und Punkt.--Feerix 17:41, 9. Sep. 2008 (CEST)
Es steht zumindest so in der Informationsbroschüre für die SanOA's. Eine andere Grundlage in Form einer Vorschrift, Gesetz, etc. kann ich dir im Moment auch nicht nennen. Unter Umständen geistert diese Festlegung auch schriftlich, aber nur intern beim PersABw rum. --TazD 20:13, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Mindestens 17 Jahre stehen in der ZDv 20/7, Nr. 618. Da steht auch nichts von "in der Regel" o.ä. --TazD 19:40, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das stimmt, deswegen hab ich das ja auch so geschrieben. Weswegen ich ein "in der Regel" hinzugefügt habe: Angenommen, jemand würde im Studium SanOA, bspw. im zweiten klinischen Semester, dann würde er nicht mit einer Verpflichtungszeit von 17 Jahren eingestellt werden. --King 23:36, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Da sagt mir die ZDv 20/7, Nr. 618 - 620 was anderes. Auch bei Einstellung mit höherem Dienstgrad u.ä. liegt die Verpflichtungszeit bei mindestens 17 Jahren.--TazD 22:15, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn das so ist, gehe ich davon aus, dass meine Informationen falsch sind - gut, dass du nochmal nachgelesen hast! --King 22:16, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich vermute mal, von einer ZDv könnte man mit den entsprechenden Genehmigungen auch abweichen. Von der SLV aber nicht.--2001:4CA0:2FFF:4:0:0:0:68 14:47, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

EAKK-Lehrgang

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Ich bin gerade im Studium als SanOA und ich wüßte nicht, dass wir noch einen EAKK Lehrgang machen müssen... ist das evtl. nicht mehr aktuell? -- Simon

Du hast recht. EAKK findet jetzt nach dem Studium statt. --King 19:54, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten