Diskussion:Sakramententheologie

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von PTH in Abschnitt Begründung der Verschiebung

Verschoben von Sakrament:

Sakramente in der römisch-katholischen Kirche

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Die römisch-katholischen Kirche lehrt, dass alle sieben Sakramente des Neuen Bundes von Jesus Christus unmittelbar und persönlich eingesetzt wurden oder seiner Intention entsprechen. Der heilige Thomas sieht den Zweck der Sakramente in der deputatio ad cultum divinum, das heißt in der Bevollmächtigung zu christlichen Kulthandlungen. Die Sakramente sind daher für die Kirche konstituierend.

Die Teilhabe am Sakrament kann aktiv oder passiv sein, je nach dem ob das Sakrament gespendet oder empfangen wird. Der gesamte christliche Kult wird als eine Teilnahme am Priestertum Christi gesehen. Da Jesus Christus die Substanz (Form und Materie) der Sakramente festlegte, hat die Kirche kein Recht sie zu ändern. Neben die auf göttlicher Anordnung beruhenden wesentlichen Riten der Sakramente wurden im Lauf der Zeit durch kirchliche Anordnung akzidentelle Riten, Zeremonien und Gebete gesetzt, die den Zweck haben, die sakramentale Gnadenwirkung anschaulich darzustellen und die Gnade des Sakraments erfahrbar zu machen.

Die Wirkung des Sakraments ist eine wesentlich übernatürliche. Der primäre Spender der Sakramente ist Jesus Christus, der durch einen durch Christus oder die Kirche bevollmächtigten sekundären Spender handelt. Dafür ist die für das jeweilige Sakrament unterschiedliche Stufe der Bevollmächtigung des Sakramentspenders notwendig. Spender und Empfänger des Sakraments müssen, verschiedene Personen sein. Ausnahmen sind die Eucharistie und die Ehe. Der zelebrierende Priester empfängt selbst auch das Sakrament der Eucharistie. Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute. Priester bzw. Diakon sind nur Zeugen der Sakramentenspendung. Die Gültigkeit und Wirksamkeit der Sakramente ist unabhängig von der Rechtgläubigkeit und dem Gnadenstand des Spendenden, er muss jedoch die richtige Intention ("tun, was die Kirche tut") haben.

Zur gültigen Spendung der Sakramente ist es erforderlich, dass der bevollmächtigte Spender das sakramentale Zeichen in der rechten Weise vollzieht. Dazu muss er die wesentliche Materie (z. B. bei der Taufe Wasser) und die wesentliche Form (bei der Taufe Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes) anwenden und beide zu einem einheitlichen sakramentalen Zeichen verbinden. Wenn zur sakramentalen Handlung (=Materie) ein stoffliches Element (z. B. Wasser bei der Taufe) verwendet wird, nennt man dieses entfernte Materie, das Tun damit (bei der Taufe = Waschung mit Wasser) nähere Materie.

Seitens des Empfängers ist der Pilgerstand für den Empfang eines Sakraments erforderlich. Die Toten können kein Sakrament empfangen. Abgesehen vom Bußsakrament ist von Seiten des Empfängers für die Gültigkeit des Empfangs weder die Rechtgläubigkeit noch eine sittliche Disposition erforderlich. Das Bußsakrament ist hier eine Ausnahme, weil die sittlichen Akte des Pönitenten als Quasi-Materie Wesensbestandteil des sakramentalen Zeichens sind. Zur Gültigkeit der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger allerdings die Intention erforderlich, das Sakrament zu empfangen. Das ohne Intention empfangene oder gegen den Willen des Empfängers aufgenötigte Sakrament ist darum ungültig. Zum würdigen Empfang ist beim erwachsenen Empfänger allerdings eine, je nach Sakrament unterschiedliche, sittliche Disposition erforderlich. So verlangt die Kirche zum würdigen Empfang der Eucharistie beim Vorhandensein einer schweren Sünde den vorherigen Empfang des Bußsakraments, da der unwürdige Empfang des Sakraments der Eucharistie selbst eine schwere Sünde ist. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Weihe leben, wenn sie gültig, aber unwürdig empfangen wurden, wieder auf, wenn die sittliche Indisposition beseitigt wurde, das heißt die sakramentale Gnadenwirkung tritt nachträglich ein.

Erlaubt ist der Empfang eines Sakraments jedoch nur, wenn die Spendung des Sakraments sicher ist, das heißt, wenn etwa bezüglich der Bevollmächtigung des Spenders keine objektiven Zweifel bestehen. Falls die Spendung eines Sakraments aus diesem oder einem anderen Grund unsicher ist, ist der Empfang unerlaubt.

Die Zahl der Sakramente ist auf sieben festgelegt und damit seit dem 13. Jahrhundert eindeutig von den vielfältigen Sakramentalien abgegrenzt:

   * Taufe
   * Firmung
   * Eucharistie
   * Beichte (auch: Buße, Versöhnung)
   * Krankensalbung (früher: Letzte Ölung oder Sterbesakrament (lat.: sacramentum morientium))
   * Weihe – In den drei Stufen der Diakon-, Priester- und Bischofsweihe
   * Ehe

Architektonisch schlug sich dieses römisch-katholische Sakramentverständnis in speziellen Sakramenthäusern und Sakramentkapellen nieder.

Zum Priester geweiht werden kann nach geltendem Kirchenrecht der lateinischen Kirche nur, wer sich bereits als Diakon zur Ehelosigkeit verpflichtet hat (vgl. Zölibat), das aber auch z. B. als Witwer. In sehr seltenen Ausnahmefällen erhalten auch geistliche Amtsträger, die verheiratet sind, bei einer Konversion, bspw. aus der anglikanischen oder lutherischen Kirche zum Katholizismus, die Priesterweihe. Die Priester der unierten Kirchen sind in der Regel bereits vor der Weihe verheiratet. (Nach der Weihe ist die Eheschließung untersagt.)

Die Wirkungen des Sakraments empfängt man nach römisch-katholischem Verständnis objektiv, aus der gültig vollzogenen Handlung (vgl. Ex opere operato).


Begründung der Verschiebung

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Der Teil war unter Sakrament eingeordnet und ist formal gesehen für den dort gebotenen ersten Überblick zu speziell und unverständlich. Inhaltlich gesehen wird dieser Artikelteil durch eine juridisch-scholastische Terminologie geprägt, die einerseits in der gebotenen Form für die meisten Nichttheologen unverständlich sein dürfte und andererseits den Fachleuten als offenkundig verzerrend und irreführend erscheinen wird. Abgesehen davon ist dies nun wirklich nicht der aktuelle Stand der theologischen Wissenschaft.

Nichtsdestotrotz lege ich den Teil erst mal hier ab, weil ja die angeschnittenen Themen in der historischen Sakramententheologie durchaus eine erhebliche Relevanz hatten (und im klärenden Gespräch zwischen den Konfessionen immer noch aufkommen) und hier ja zumindest in einem historischen Teil eingearbeitet werden könnten. PTH 22:51, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten