Diskussion:Sabinianer und Prokulianer

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Kontroversen

Kontroversen Bearbeiten

"Einige der Nachwelt hinterlassene Streitfälle sind keiner der beiden Rechtsschulen mehr zuweisbar; etwa kommentiert der Jurist Pomponius, Zeitgenosse des Proculus, in ad Sabinus einen Fall des Schadenersatzes, bei dem ein fremder Silberbecher in reiner Schädigungsabsicht auf offener See über Bord geworfen worden war.[18]" [18] Digesten 19,5,14,2 (ad Sabinus). Erwähnung findet der Fall bei Rolf Knütel: Ausgewählte Schriften. hrsg. von Holger Altmeppen, Sebastian Lohsse, Ingo Reichard, Martin Schermaier. C. F. Müller, Heidelberg 2021, ISBN 978-3-8114-5269-5, S. 1087.

An diesem Satz ist eigentlich alles falsch, so dass ich ihn herausnehme. Pomponius ist kein Zeitgenosse des Proculus, es müsste "ad Sabinum" heißen" und es wird durch den Nachweis überhaupt nicht belegt, wieso es sich um eine Kontroverse handeln soll. Weder in Digesten 19,5,14,2 (Ulpian/Pomponius) noch in D. 41,1,55 (Proculus) ist für mich eine Kontroverse erkennbar. Man kann das allenfalls aus D. 9,2,27,21 (Sabinus) entnehmen, aber dann betraf die Kontroverse nur die juristische Konstruktion, nicht das Ergebnis; zweitens war Sabinus nicht auf die Gegenansicht versteift (also nur eine halbe Kontroverse); drittens wären die Antipoden (teilweise) bestimmbar, so dass das Problem nicht mit der im Wiki-Text getroffenen Aussage zusammenpasst. Schließlich ist das Zitat nicht ordnungsgemäß, es müsste der konkrete Artikel zitiert werden (Knütel, Von befreiten Vögeln, schönen Schläferinnen und hüpfenden Hunden. Oder: Exempla docent. Original in [Juristische Schulung 41 (2001) 209 – 217, wiederabgedruckt in: Schriften, 1076 ff.). Aber Knütel schreibt ja ohnehin nichts zu der Frage, ob es sich um eine Kontroverse handelt.

--Dkaestle (Diskussion) 14:39, 11. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

...wobei man dann auf S. 1087 (solo zitiert) landet. Kurzerklärung: Es handelt sich um einen irgendwann später eingetragenen Satz, bei dem die Sinne des Verfassers nicht beieinander waren, weil er insgesamt in einem anderen Kontext steckte. Das hat er unumwunden einzuräumen. Müdigkeit? Der zeitgenössische Bezug hätte bei gehöriger Konzentration Sabinus und Proculus gegolten, über die Pomponius ein Jahrhundert lediglich berichtet, „ad“ regiert den Akkusativ usw... Kardinalproblematisch aber ist tatsächlich, dass der Fall nicht unter das Sublemma: Ius controversum passt, sondern bestenfalls in einen historischen Abriss der beiden Schulen – so ein solcher bestünde. Bedanke mich für die lohnende Kritik. --Stephan Klage (Diskussion) 23:44, 11. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Danke, dass Sie die Kritik nicht persönlich nehmen und mir den fehlenden Querverweis auf die Begründung nachsehen! Kollegiale Grüße --Dkaestle (Diskussion) 15:02, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich hab zu danken. Da hatte ich ein paar ganz schwache Minuten. Von Ihnen stets gern weitere Kritik, was immer Ihnen auffällt. Ich habe im Schnellüberflug über Ihre Edits (der vergangenen Jahre) gesehen, dass wir ein gemeinsames Interesse verfolgen. Ich wünschte höchstens, Sie hätten mehr Zeit für das Projekt. Kollegialen Gruß zurück --Stephan Klage (Diskussion) 16:56, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten