Diskussion:Rudolph Schramm

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Exil nach Freispruch?

Exil nach Freispruch?

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Wer „ins Exil“ geht, befürchtet Verfolgung durch die Inhaber der staatlichen Macht. Wenn Schramm 1859 freigesprochen wurde, ist er allenfalls in seine Wahlheimat ausgereist, nicht aber (wieder) ins Exil (zurück) gegangen. Oder unterlag er bzw. musste er weiter politische Verfolgung füchten? --Hvs50 (Diskussion) 14:16, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten