Diskussion:Rudolf Roedenbeck

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von HUH go in Abschnitt Hinweise

Leben Bearbeiten

Hallo, dass Roedener 1853 (mit 31 Jahren!) Konsistorialpräsident in Posen geworden sein soll, scheint mir absolut unglaubwürdig. Meines Wissens haben in Posen bis 1877 (und so sagt es auch Kirchenprovinz Posen) die Oberpräsidenten zugleich als Konsistorialpräsidenten fungiert. Auch sonst erscheint mir manches unstimmig. Was heißt "Durch das Kultusministerium nach Halle versetzt, war er dort als Konsistorialpräsident tätig"? In Halle gab es kein Konsistorium. Roedener wurde (1883, was man noch ergänzten sollte) Präsident des Königlichen Konsistoriums (nicht Oberkonsistoriums) der Provinz Sachsen, das in Magdeburg saß. Hatte er in Halle eine zusätzliche Funktion? Und war der Titel "Geheimer Oberregierungsrat" mit der Tätigkeit an der Uni Marburg verbunden oder bedeutete er einen Amtswechsel?--Zweioeltanks (Diskussion) 12:13, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hinweise Bearbeiten

Hallo, zunächst bedanke ich mich für die kritische Begleitung. Leider hat die notwendige Verkürzung des Lebnslaufes die Darstellung etwas "holprig" werden lassen. Deshalb hier nun etwas ausführlicher: ...... Im November 1853 wurde ihm die Verwaltung des Justitiariats beim Konsitorium in Posen übertragen Im Februar 1854 wurde er Konsitorialrat (mit 31 Jahren) 1867 berief der damalige Kulusminister v. Mühler ihn zunächst als Hilfsarbeiter in sein Ministerium, kurz darauf versetzte er ihn als Kurator der Universität nach Marburg/Hessen und betraute ihn zugleich mit der Leitung des dortigen Konsitoriums. Seine Aufgabe war der Zusammenschluss der in Kassel, Marburg und Hanau befindlichen Provinzialkirchen zu einem Gesamtkonsitorium in Kassel, dessen Präsidium ihm in Aussicht gestellt war. Vor Abschluss dieser Aufgabe wurde er im Oktober 1870 von dem auf von Mühler folgenden Minister Falk ungefragt als Kurator der Universität nach Halle/Saale versetzt. Am 27.05.1871 Als Curator der Universität Halle/Saale erhielt er das Patent als Geheimer Ober-Regierungs-Rath mit dem Rang eines Rathes zweiter Klasse 1871 verlieh ihm die theol. Fakultät der Uni Marburg die Ehrendoktorwürde Ostern 1883 berief ihn der ev. Oberkirchenrat zum Präsidenten des Konsistoriums der Provinz Sachsen. Im November 1883 verlieh ihm die jur. Fakultät der Uni Halle/Saale die Ehrendoktorwürde beider Rechte. ......... Die Belege für die geschilderten Vorgänge befinden sich in den als Quellen angegebenen Personalakten. HUH_go (nicht signierter Beitrag von HUH go (Diskussion | Beiträge) 11:23, 2. Nov. 2016 (CET))Beantworten