Diskussion:Rudolf-Konrad Graf von Montgelas

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Miltrak in Abschnitt Name

Name Bearbeiten

@Informationswiedergutmachung: Ich versteh grad nicht, warum du die Seite auf „Rudolf-Konrad von Montgelas“ verschoben hast? Auch die „gräfliche Voranstellung“ ist so nicht richtig. Im GHdA steht, dass er seit der Adoption „Rudolf Konrad Graf von Montgelas Freiherr von der Heydte“ heißt. Kann sein, dass du Österreich und Deutschland verwechselst? Gruß--Miltrak (Diskussion) 14:57, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@Miltrak: Gegenfrage: kann es sein, dass du uns mit einem Adelsverein verwechselst? Und kann es sein, dass der Adel in Deutschland abgeschafft wurde? Namensrecht_(Deutschland)#Namensbestandteil: Im Deutschen Reich wurden 1919 mit Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Ehemalige Titel gelten seitdem als Namensbestandteil und können nicht mehr verliehen werden. Das gilt heute noch und was ein Adelsverein 1975 sagt ist nicht wirklich wichtig für uns.
Und warum firmiert sein Friedrich August von der Heydte (Hauptlemma) dann nicht auch unter Friedrich August Freiherr von der Heydte (Weiterleitung)?
Übrigens: auch die DNB führt ihn unter dem grafenlosen Namen. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:12, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Welcher Name steht in seinem Personalausweis? Adel ist abgeschafft, außerhalb des goldenen Blatts und irgendwelcher historisch zurückgebliebener Insider sind diese "Titel" nichts erwähnenswertes. Was soll also der Graf im Lemmanamen? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:45, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Informationswiedergutmachung, @Sänger: ihr unterliegt hier einem Irrtum: Adelstitel wurden in Deutschland in der Tat 1919 abgeschafft und sind seitdem Bestandteil des Namens. Deshalb würde im konkreten Beispiel aus dem Adligen Graf Rudolf-Konrad von Montgelas (Graf ist der Adelstitel) der Bürgerliche Rudolf-Konrad Graf von Montgelas (Graf wird zum Namensbestandteil). Im Personalausweis wird deshalb (sofern es eine amtlich beurkundete Namensänderung gab) Rudolf-Konrad Graf von Montgelas stehen. Deshalb ist Miltraks Sicht schon richtig, einen Grafen Rudolf-Konrad von... kann es seit 1919 nicht mehr geben, jedoch einen Rudolf-Konrad mit dem Nachnamen "Graf von...". --Cosinus (Diskussion) 16:50, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Es ist also lediglich ein Doppelname wie Leutheuser-Schnarrenberger o.ä., richtig? OK, warum auch immer den leistungslosen Nichtnutzen damit damals entgegen gekommen wurde, wenn dem so ist so sei es so. Ist zwar schwer verständlich aber es gibt schlimmeres. Gibt es eigentlich eine Beschränkung, aus wie vielen Einzelwörtern, mit oder ohne Bindestrich, ein Nachname bestehen darf? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:03, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
+ Cosinus I, so ist es. @Sänger:, vielleicht macht es durchaus Sinn, sich vorher über derartige Dinge zu informieren, bevor man eigenwillige Positionen bezieht. Dafür muss man nicht Jurist sein, einfach googeln hätte gereicht ... sei es drum ... dass du mit „irgendwelcher historisch zurückgebliebener Insider“ und „leistungslosen Nichtnutzen“ absolut die sachliche Ebene verlässt, sollte auch klar sein.--Miltrak (Diskussion) 17:13, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Informationswiedergutmachung: Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt ... Österreich und Deutschland gingen im Umgang mit dem Adel unterschiedliche Wege.--Miltrak (Diskussion) 17:15, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten