Diskussion:Rheinische Zeitung (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 7Pinguine in Abschnitt NRhZ-Online

NRhZ-Online

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Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Name ist NRhZ-Online – Neue Rheinische Zeitung wie im Impressum angegeben ([1]), dann gehört auch der volle Name verlinkt, so wie auch beim ersten Eintrag. Oder das Neue Rheinische Zeitung ist nur ein Claim (was soll der dann aber im Impressum?), dann hat die NRhZ-Online hier in der BKS aber gar nichts verloren. -- 7Pinguine 19:46, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten