Diskussion:Rezeptur

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von W.ewert in Abschnitt Räumlichkeit

Hmmm...das wort "Rezeptur" hat mit medizin überhaupt nichts zu tun!? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.61.245.18 (DiskussionBeiträge) 10:31, 14. Aug. 2007 CET)

Wieso nicht? Das ist doch im Artikel gut erklärt. Anweisung des Arztes, aus welcher ein Medikament hergestellt wird und Name des Herstellungsortes in der Apotheke. Oder worauf zielte diese Frage ab? --Alcibiades 13:23, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich vermute, dass er Einwand darauf abzielte, dass - zumindest in der Alltagssprache - die medizinische Rezeptur nur eine SPEZIELLE Art von Rezeptur ist. Cocktails könnten zB auch eine Rezeptur haben. Es ergibt sich also eine Verflechtung/Überschneidung mit dem Begriff "Rezept". Bin deswegen auch grad auf der falschen Seite gelandet. Wäre für eine entsprechende Verknüpfung als Begriffsklärung, muss mich aber erst noch schlau machen, wie das geht. Kann evtl ein erfahrener User das flotter erledigen? Thx. --Dr. von Gänseklein 02:38, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

So recht? --Alcibiades 18:51, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja, super - Danke für die flotte Hilfe! :) --Dr. von Gänseklein 05:53, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Gut finde ich, was Alcibiades und Dr. von Gänseklein da angemerkt haben. Im Artikel und in der "Rezept"-Begriffsklärung kann ich das leider nicht wiederfinden. Wo ist es geblieben?? Mein Vorschlag: "Rezeptur" ist der Inhalt (die Software) eines physisch vorliegenden Rezeptes. Oder einfacher: Ein Rezept ist ein Zettel mit einer Rezeptur drauf. Nichtsdestoweniger werden in der Umgangssprache diese beiden Begriffe öfters vermengt. Leider! MfG G.B. 94.218.176.152 10:27, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

neue ApBetrO Bearbeiten

Achtung, seit Juli 2012 ist die neue Apothekenbetriebsordnung in Kraft und entsprechend haben sich da einige Dinge auch und gerade für die Rezeptur geändert. So müssen beispielsweise die "Hilfsstoffe" (in ApBetrO §14 (1) 5. sonstige Bestandteile) aufgeführt werden. Weiterhin muss keine Gefahrstoffkennzeichnung (auch nicht physikalische Gefahren) angegeben werden, dieser Absatz ist weggefallen. ZUr Dokumentation ist mittlerweile zusätzlich eine Herstellungsanweisung, die die Plausibilitätsprüfung enthält anzufertigen und von einem Apotheker mindestens zu unterschrieben. Während der Herstellung der Rezeptur muss neu auch ein Herstellungsprotokoll gemacht und dokumentiert werden. -- L. Heinze, Apothekerin, Studienrätin (nicht signierter Beitrag von 78.43.218.253 (Diskussion) 21:13, 22. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Räumlichkeit Bearbeiten

Was ist mit der Räumlichkeit "Rezeptur" in einer Apotheke? --W.ewert (Diskussion) 15:45, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten