Diskussion:Revokation
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Manorainjan in Abschnitt Weiterleitung sinnvoll?
Weiterleitung sinnvoll?
BearbeitenDass Revokation das lateinische Wort für Widerruf ist, ist klar. Aber, wird es auch tatsächlich so benutzt? Wenn es einfach auf Widerruf weiterleitet und dieses auf
- Widerruf (Recht), Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher einen Verbrauchervertrag auflöst
- Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. die eines Testaments oder einer Patientenverfügung
- Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
- Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland)#Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste
verweist, dann entsteht der Eindruck, dass Revokation als Fachbegriff in all diesen Fällen und Fachgebieten geläufig und angemessen sei, was ich bezweifele, weil in keinem der genannten Artikel Revokation genannt wird. --Manorainjan 19:43, 24. Okt. 2016 (CEST)