Diskussion:Religionsunterricht in Österreich

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Präziser in Abschnitt kein Abschnitt Geschichte ?

Religionsunterricht ist laut Religionsunterrichtsgesetz ein Pflichtgegenstand: § 1. (1) Für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand an den öffentlichen und den mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten ... [Schulen].--Gakuro 21:37, 19. Feb 2006 (CET)

Dann möchte ich wissen, wieso dann eine Abmeldung möglich ist?--Benutzer:Dr. Manuel 17:16, 20. Feb 2006 (CET)
Das ist halt österreichisches Recht und die dortige Nomenklatur. (siehe Weblinks). Auch in Deutschland ist RU ordentliches Lehrfach (wie Mathematik) mit der Möglichkeit sich aus Gewissensgründen abzumelden. -- Juegoe 12:20, 19. Mär 2006 (CET)
Wobei in Österreich meines Wissens keine Angabe von Gründen nötig ist. Und es ist der Besuch des Unterrichtes einer anderen Gruppe dezidiert verboten. Das sollte man vielleicht einarbeiten, wobei ich nicht weiß, wie die Regelung da in Dtld. ist. Vordergründig dient diese Klausel dem Schutz der Minderheiten.... (nicht signierter Beitrag von 91.119.83.46 (Diskussion) 09:55, 4. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

kein Abschnitt Geschichte ?

Bearbeiten

Dort sollte z.B. stehen, was nach dem Anschluss Österreichs bis 1945 passierte. --Präziser (Diskussion) 17:09, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten