Diskussion:Reitabgabe

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Maray.sra in Abschnitt Falsche Begrifflichkeit

Belege? Bearbeiten

@Wheeke: Wofür fehlen Dir Belege? Unter https://www.google.com/search?q=reitabgabe erhält man die ganzen kommunalen Regelungen. Der genannte Artikel 51 scheint falsch, es ist eher 62, siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4910&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=428065

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:46, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten

WP genügen aber weder google noch die Diskseite als Fundstellennachweis. Gruß--Wheeke (Diskussion) 12:59, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Findest Du keine Quellen oder erwartest Du, dass Sie jemand anders sucht und einsetzt? Ich habe zwar mit dem Artikel nichts zu tun, kann das aber gerne erledigen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 22:15, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Falsche Begrifflichkeit Bearbeiten

Bei der Reitabgabe handelt es sich gerade nicht um eine Pferdesteuer. Sie ist, wie es später auch richtig steht, eine Sonderabgabe. Die Reitabgabe hat weder als Haupt- noch als Nebenzweck die Finanzierung des allgemeinen Finanzbedarfs und erfüllt damit nicht den Steuertatbestand des §3 I AO. Sie ist zweckgebunden und damit eine Sonderabgabe.

s. Meier, Norbert "Zur Zulässigkeit der Einführung einer kommunalen Pferde- & Tierfuttersteuer" in Kommunale Steuer-Zeitschrift, Dezember 2010, Heft 12, S.222; Merl, Tanja "Zur Zulässigkeit einer Reitpferdesteuer aufgrund des kommunalen Steuerfindungsrechtes" in der Gemeindehaushalt7/1996, S.165 --Maray.sra (Diskussion) 11:05, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten