Diskussion:Reisegewerbekarte
Link ungültig
BearbeitenLink "IHK Berlin zur Reisegewerbekarte" ist ungültig. Neu: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816412/.12./data/Merkblatt_Reisegewerbekarte-data.pdf SK (nicht signierter Beitrag von 78.52.162.41 (Diskussion) 23:09, 19. Sep. 2011 (CEST))
"wird in Deutschland benötigt"
BearbeitenBlödsinn. Siehe auch Schweizer Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden. --Hobbyschweizer (Diskussion) 14:14, 29. Jan. 2014 (CET)
- was hat ein Schweizer Gesetz mit Regelungen in Deutschland zu tun?--Label5 (Kaffee?) 18:52, 29. Jan. 2014 (CET)
- Es ist ungenügend, hier einfach zu schreiben die Bewilligung werde in Deutschland benötigt. Die Welt ist keine Scheibe, und es gibt auch andere Länder. --Hobbyschweizer (Diskussion) 19:16, 29. Jan. 2014 (CET)
- Es wäre aber hilfreich den ersten Satz zu lesen, der da lautet: Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes in Deutschland benötigt.. Eindeutig bezieht sich der Artikelinhalt also bislang auf die Situation in D. Lass Dich aber nicht abhalten, die Situation in der Schweiz zu ergänzen. Its a wiki. --Label5 (Kaffee?) 20:33, 29. Jan. 2014 (CET)
- Genau den ersten Satz kritisiere ich ja. --Hobbyschweizer (Diskussion) 20:42, 29. Jan. 2014 (CET)
- Es wäre aber hilfreich den ersten Satz zu lesen, der da lautet: Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes in Deutschland benötigt.. Eindeutig bezieht sich der Artikelinhalt also bislang auf die Situation in D. Lass Dich aber nicht abhalten, die Situation in der Schweiz zu ergänzen. Its a wiki. --Label5 (Kaffee?) 20:33, 29. Jan. 2014 (CET)
- Es ist ungenügend, hier einfach zu schreiben die Bewilligung werde in Deutschland benötigt. Die Welt ist keine Scheibe, und es gibt auch andere Länder. --Hobbyschweizer (Diskussion) 19:16, 29. Jan. 2014 (CET)
Widersprüchliche Formulierung
BearbeitenHallöchen, am Anfang des Textes ist zu lesen: "Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne Betriebssitz anderen Waren anbietet, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennehmen möchte."
Am Ende des Textes steht aber: "Eine Reisegewerbekarte benötigt auch nicht, wer andere im Rahmen seines Gewerbebetriebes aufsucht (zum Beispiel als Gardinenverkäufer, der den Kunden in der Wohnung berät)." Meine Frage ist nun: Ist das nicht eine widersprüchliche Formulierung? Denn ein Gardinenverkaufer würde ja auch der Definition entsprechen, die im ersten Abschnitt des Textes erläutert wird.