Diskussion:Reinvermögenszugangstheorie

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 87.160.225.14

nach Herrmann/Heuer/Raupach Einkommensteuerkommentar, Einf. EStG Rn. 12 geht der wesentliche Gedanke auf v. Hermann zurück:

"die Summe der wirtschaftlichen oder Tauschgüter, welche in einer gewissen Zeit zu dem ungeschmälert fortbestehenden Stammgut einer Person hinzutreten, die sie daher beliebig verwenden kann" F. B. W. Hermann, Staatswissenschaftliche Untersuchungen, München 1832, S. 299


Schmoller hat dann diese Definition aufgegriffen, um zum dargestellten Ergebnis zu kommen. -- 87.160.225.14 15:43, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten