Diskussion:Reinhard Bettzuege

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Tafkas in Abschnitt Professur

Professur Bearbeiten

Ist dieser Mann denn wirklich Professor, bloss weil er mal einen Gastauftritt an der Uni hatte ?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.126.16.41 (DiskussionBeiträge) 19:25, 20. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Er war von 2003-2007 Inhaber einer Professur an der Andrássy-Universität in Budapest und als solcher ordentlicher Univ.-Prof.. Unabhängig davon hatte er noch zwei Gastprofessuren an anderen Universitäten. Von einem Gastauftritt an der Uni kann also keine Rede sein, wie kommst du da drauf? Gruß --Tafkas hmm?! +/- 20:17, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Weil der Mann ueberhaupt nicht habilitiert ist. Die Tatsache, dass er irgendwo im fernen Ausland an der Uni aufgetreten ist, berechtigt wohl nicht dazu, dauerhaft in Deutschland einen Professorentitel zu fuehren. Wer hat ihm das Daurrecht dazu verliehen ?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.126.16.41 (DiskussionBeiträge) 21:31, 20. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Zunächst mal würde ich Ungarn nicht als irgendwo im fernen Ausland betiteln, aber vor allem solltest du dich in diesem Zusammenhang kundig machen, wer Träger der Andrássy Universität ist, aber das nur am Rande. Ob, oder ob er nicht habilitiert hat, weiß ich nicht, ich vermute allerdings stark, du stützt dich auch nur auf das was im Artikel und/oder seiner Vita steht. Korrigiere mich aber gern wenn ich falsch liege.
Doch selbst wenn er nicht habilitiert ist, schließt das keine Professur aus. Eine Habilitation ist zwar die Regel und weiterhin üblich, zwingend vorgeschrieben ist sie aber nicht mehr. Schon mal die Frage vorab, ob du tatsächlich meinst, dass ein Botschafter der Bundesrepublik Deutschland auf einer offiziellen Webpräsenz des Bundesaußenministeriums unberechtigterweise einen Titel führt und damit eine Straftat nach § 132a StGB begeht (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)? Falls ja, würde ich schleunigst Anzeige erstatten, das wäre ein Skandal!
Da es sich bei seinem erstmaligem Ruf um eine Universität im Ausland handelt, noch dazu unter der Trägerschaft verschiedener Staaten/Länder, kann ich nicht abschließend sagen, unter welchen Voraussetzungen bzw. nach welchem geltenden Hochschulgesetz ihm der Titel (über die Frage Amtsbezeichnung vs. Titel streiten sich viele Kluge Köpfe, ich bleibe da mal der einfache Mann) verliehen wurde. Eine Professur im Ausland schließt allerdings auch nicht aus, dass der Titel nicht auch in Deutschland geführt werden darf.
Du scheinst scheinbar auch die Komplexität dieses Themas etwas zu unterschätzen. Dazu nur ein paar Sätze, man – nicht ich, ich bin auch nur interessierter Laie – könnte wohl dutzende Seiten füllen:
Die Verleihung des Professorentitels erfolgt (zumindest in Deutschland) durch Hochschulen bzw. auf Vorschlag einer Hochschule, die Promotions-/Habitilationsrecht haben. Die Ernennung erfolgt letztlich durch den zuständigen Minister/Senator (vgl. Unterscheidung zw. Berufung/Ernennung). Unterschieden werden muss auch der im Verbeamtungsverhältnis verliehene Titel und der im Angestelltenverhältnis verliehene Titel (bspw. in MeckPomm möglich). Weiterhin muss unterschieden werden zwischen den verschiedenen Bundesländern... usw. usf....Ich könnte jetzt noch ewig weiterschreiben, verweise dich aber nur beispielhaft auf Artikel 14 BayHSchlG, der im Professorentitel gleichzeitig eine akademische Würde sieht, die auch nach Ausscheiden aus der Hochschule weitergeführt werden darf. Jetzt könnte ich spekulieren – die Andrássy Universität ist ja u.a. ein Projekt des Freistaates Bayern – das hier der umgangssprachliche Casus Knacktus liegt, aber wie gesagt, nur Spekalution. Die Möglichkeit zur Weiterführung ermöglichen auch ander Hochschulgesetze. Die Erlaubnis zur Weiterführung des Titels erlischt i.d.R. nur aus Gründen, die beispielsweise auch die Ernennung zum Beamten rückgängig machen liese. In manchen Ländern muss aber auch der zuständige Kultusminister einer Weiterführung zustimmen. Für die Einzelheiten kannst du in den jeweiligen Gesetzen blättern.
Nunja, ich will mich nicht in noch mehr Worten verlieren. Ich weiß nicht warum du diesem verdienten Soldaten, Professor und Diplomaten diesen Titel nicht gönnst, wenn du aber Zweifel an der Berechtigung hast, würde ich mich mit dem Auswärtigen Amt als derzeitigem Arbeitgeber auseinandersetzen, die können bestimmt weiterhelfen ;-). Gruß --Tafkas hmm?! +/- 00:02, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Also jedenfalls vielen Dank fuer deine grosse Muehe! Sehr kollegial. MW9123(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.126.16.41 (DiskussionBeiträge) 18:43, 21. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Kein Problem. Kleiner Hinweis noch: Bitte signiere deine Beiträge immer, dann kann man sie besser zuordnen. Gruß --Tafkas hmm?! +/- 18:49, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bettzüge hat nicht einmal promoviert, und ist auch sonst kein sonderlich belesener Mann. Das alles schließt nicht aus, dass er eine ausländische Honorarprofessur auch im Inland führen darf. Wer ihn kennt, weiß, wieviel Wert er darauf legen dürfte. (nicht signierter Beitrag von 84.128.83.205 (Diskussion) 17:56, 8. Jul 2014 (CEST))