Diskussion:Reichspreßgesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:908:F17:B1E0:3947:6B86:38C3:CC9C in Abschnitt Verhältnis Reichspressgesetz / Sozialistengesetze (kein lex specialis?)

Verhältnis Reichspressgesetz / Sozialistengesetze (kein lex specialis?) Bearbeiten

Es heißt im Artikel: "Durch das Sozialistengesetz, das im Deutschen Kaiserreich von 1878 bis 1890 galt, wurde das Reichspreßgesetz weitgehend außer Kraft gesetzt." - Mir scheint, dass das nur eine irreführende Behauptung sein kann, denn mit einiger Sicherheit blieben die Regelungen des Reichspreßgesetzes erhalten, während das Sozialistengesetz als lex specialis nur der sozialistischen bis anarchistischen Presse das Leben schwermachte. Das "nur" meine ich nicht verharmlosend, aber doch weckt die Formulierung den Eindruck, als hätten die Sozialistengesetze das Reichspreßgesetz vollständig überlagert. Das kann m.E. nicht sein. --2A02:908:F17:B1E0:3947:6B86:38C3:CC9C 18:57, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten