Diskussion:Reichsgut

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 93.196.190.76 in Abschnitt Verbesserung/ Entschuldigung

Belegt - Quellen Bearbeiten

Was soll das denn sein, sofort einen Löschantrag bitte hier ist ja gar nichts belegt. Schlecht schlecht--Chrisscraft 22:05, 22. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nachdem sich hier keiner zuständig fühlt, oder keine Ahnung hat, habe ich kurz einen kleinen Tipp gegeben, damit es jeder Idiot versteht. --Chrisscraft 16:47, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Peinlich Peinlich Enzian44 Bearbeiten

Noch leichter hätten Sie es sich nicht machen können? wenn (wie immer in ihrem Fall ) der Inhalt felt, muss zumindest die Form stimmen, Peinlich peinlich, schämen Sie sich, meinen Eintrag nur unter ihren Fahnen neu zu verkaufen !!! --Chrisscraft 00:45, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Verbesserung/ Entschuldigung Bearbeiten

Entschuldigen Sie bitt meine vorherigen Worte, nach dieser Bearbeitung bin ich ernsthaft der Meinung, das ist sehr gelungen, sehr gute Arbeit Enzian44. Vielen Dank, ich denke so ist der Artikel eigentlich Vollständig, also von mir keine Beanstandung. Perfekt gelöst. Besser hätte ich selbst es nicht machen können. Vielen Dank --Chrisscraft 01:17, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die Literaturliste ist jetzt i.O., aber inhaltlich gehört der Artikel eigentlich in die QS. Die zitierte Arbeit aus 2008 dürfte eine Diss. sein, die ich nicht kenne. Schon der Vergleich mit LexMA und DRW zeigt aber die inhaltlichen Mängel. Schon beim Eingangssatz stellt sich die Frage, was die Unterschiede zwischen Gütern, Liegenschaften und Immobilien sein sollen. Hoheitliche Rechte des Königs sind eigentlich die Regalien, die nach Literaturmeinung nicht unter Reichsgut zu definieren sind. Außerdem erfaßt der Artikel nur den Begriff Reichsgut im engeren Sinne von Krongut. Leider habe ich keine Zeit, mich tiefer einzuarbeiten.--Geschichtsmecki 21:52, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn man den Artikel zum Reichsfreiherrn liest, wird dort gesagt, dass ein Reichsfreiherr u.a. jemand sein kann, der Reichsgut als Lehen direkt vom König als Lehen erhält. Dabei wird von "Reichsgut" direkt hierher verlinkt. Und hier liest man, dass Reichsgut alle Ländereien umfaßt, die der König direkt verwaltet. D.h., die er nicht verliehen hat. Beide Aussagen passen wohl nicht zusammen. Vielleicht sollte man zwischen einer engeren und einer weiteren Bedeutung von Reichsgut unterscheiden? Auch ein Reichsfürst soll doch, so weit ich mich erinnere, jemand sein, der Reichsgut als Lehen verwaltet. Vielleicht sind damit in seinem Falle auch nur die Reichsfürstentümer als solche gemeint. Was bleibt, ist jedoch der Widerspruch zwischen dem Reichsgut als einem Gut, das der König direkt verwalten läßt, und einem Gut, dass er als Lehen an Reichsfreiherren verliehen hat, und das deren Stellung als Reichsfreiherr erst definiert. Dieser Widerspruch sollte in diesem Artikel schon aufgeklärt werden, ansonsten ist der Link irreführend--93.196.190.76 11:00, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten