Diskussion:Regierungserklärung

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Grey Geezer in Abschnitt Bericht zur Lage der Nation

Bericht zur Lage der Nation

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Der "Bericht zur Lage der Nation" des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag ist auch eine Regierungserklärung. Mich würde intessieren, ob es eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin zur jährlichen Abgabe dieser Rede "zur Lage der Nation" gibt. Meine Recherchen im Internet führen zu keinem eindeutigen Ergebnis. Weiß das jemand?--Weltenbummlerin 22:39, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das (eindeutige) Ergebnis lautet: Nein, der Kanzler/die Kanzlerin ist nicht zur Abgabe von Regierungserklärungen verpflichtet, auch nicht zum "Bericht zur Lage der Nation". Eine historische Besonderheit galt bis 1989 für den "Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland", den der Bundestag einmal jährlich vom Kanzler forderte; aber eine gesetzliche Verpflichtung gab es auch dafür nicht.
Der Kanzler/die Kanzlerin hat das Recht, aber nicht die Pflicht zur Abgabe von Regierungserklärungen. --Snevern 10:39, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Aber der Bundespräsident ist verpflichtet, eine jährliche R.z.L.d.N. zu geben (findet man so in GB), nicht wahr? Ist aber in unserem Artikel BP (D) nicht erwähnt. GEEZERnil nisi bene 11:36, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Wo hast du das gefunden? --Snevern 12:34, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ziehe ich zurück. Finde ich jetzt nicht mehr, War eine GRIN-Publikation. GEEZERnil nisi bene 14:11, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten