Diskussion:Rechtsträgerprinzip

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 178.24.161.71

Die analoge Anwendung des §78 Abs. 1 VwGO auf andere Klagearten, als die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist meines Erachtens nach eine absolute Minderansicht. (nicht signierter Beitrag von 178.24.161.71 (Diskussion) 12:58, 16. Jan. 2014 (CET))Beantworten