Diskussion:Recht auf körperliche Unversehrtheit

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Feliks in Abschnitt "Teilweise leidenschaftlich"

Unterschied Recht und Rechtsgut/Rechtsgutsobjekt

Bearbeiten

Hier wird nicht zwischen der "Körperlichen Unversehrtheit" selbst und dem "Recht auf körperliche Unversehrtheit" unterschieden. Werde mal versuchen, eine entsprechende Verschiebung vorzunehmen und Weiterleitung einzurichten.-- pistazienfresser 01:27, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

GG vs Strafrecht?

Bearbeiten

Also das Strafrecht ist nicht die Grenze des Artikel 2 Abs. 2. Sondern Einwilligung ist die Schranke des Artikel 2 Abs, 2. Der Verfasser ist gewiss kein Staatsrechtler. (nicht signierter Beitrag von 80.145.244.64 (Diskussion | Beiträge) 10:18, 18. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

In der Psychiatrie ist ein Recht auf körperliche Unversehrheit nicht gegeben

Bearbeiten

Das nähere wird in den PsychKGs des Bundes und der Länder geregelt.

--Toussaint 20:33, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

TF und Interessenkonflikt unseres davon betroffenen Kollegen --Feliks (Diskussion) 08:05, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Recht des Ungeborenen auf körperliche Unversehrtheit"

Bearbeiten

Im Lemma Fristenregelung ist zu lesen: Mit dem fünften Strafrechtsreformgesetz wurde die Fristenregelung 1974 vom Parlament beschlossen. Diese Fristenregelung wurde aber nicht wirksam, das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert. In der Begründung erklärte das Gericht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit beziehe sich auch auf das werdende Leben im Mutterleib. Der Schutz dieses werdenden Lebens ergebe sich aus Artikel eins des Grundgesetzes, wonach die staatliche Gewalt die Würde des Menschen zu schützen hat. Nach Auffassung des höchsten Gerichts war der Embryo nicht nur Teil des mütterlichen Organismus, sondern ein selbständiges menschliches Wesen. Dies dominiere über das Recht der Schwangeren auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erklärte das höchste Gericht.

Ich finde, ein Hinweis darauf gehört in den Artikel. Macht ein auf juristische Themen spezialisierter WPler das ?

Oder man lässt es so wie ich es gerade gemacht habe: also "Siehe auch".

danke & Gruß --Neun-x 01:35, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bei "Recht auf Leben" wär das wohl besser aufgehoben, schließlich geht es beim Abort nicht nur um pränatales Ohrlochstechen (das ja noch einer neuesten Meinung auch schon eine Kindsverstümmelung sein soll). --Feliks (Diskussion) 21:30, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Schlagseitige Darstellung von Problemfällen

Bearbeiten

Kann es sein, dass die Auswahl der Problemfälle (Abtreibung und Zirkumzision) ziemlich willkürlich ist, zumal beim 2. Fall sich das BVerfG sich bisher noch gar nicht mit dem Problem beschäftigen durfte? Und dass die Minderheitsposition im Ethikrat im O-Ton und epischer Breite dargestellt wird, während der im Ethikrat gefundene Mehrheitskompromiss (religiöse Knabenbescheidung unter Vorraussetzungen) völlig unter den Tisch fällt? Hört sich nach dem alten Prawda-Witz an: "Wettlauf zwischen Jimmy Carter und Generalsekretär Breschnew. Der Vertreter des US-Imperialismus wurde nur Vorletzter, der Genosse Generalsekretär errang nach verdienstvollem Kampf für das Weltproletariat den ehrenvollen zweiten Platz". Vorschlag: 5 bis 10 wichtige Entscheidungen herausstellen, bis dahin die willkürlich und zum Teil verzerrende Darstellung der beiden "Problemfälle" raus. --Feliks (Diskussion) 21:30, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ich hab mal die Deutschlastigkeit entfernt und aus Beck-Online aus den relevantesten BVerfG-Entscheidungen eine Handvoll eingefügt. --Feliks (Diskussion) 17:04, 26. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Schweiz

Bearbeiten

Also Aer. 28 ZGB bezieht sich dem wortlaut und dem Kontext der Folgevorschriften nach auf Schutz vor Verletzung der Persönlichkeit, nicht des Körpers. [[1]]. Substantiell bleibt dann die diffuse Aussage "es gilt ähnliches". Da sollte man lieber gar nix dazu schreiben. --Feliks (Diskussion) 07:54, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ein wenig Lesen bildet, die Eidgenossen haben eine moderne Verfassung, wo sowas nicht fehlt :-) --Feliks (Diskussion) 08:03, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

"Teilweise leidenschaftlich"

Bearbeiten

Ich habs wieder rein. Wenn diese Debatte nicht von Leidenschaftlichkeit geprägt war, welche dann? --Feliks (Diskussion) 17:45, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten