Anmerkung zum vorliegenden Artikel: Recht auf Entwicklung:

1.) Schon die Einordnung der Drittgenerationenrechte als "verbindlichen Bestandteil des geltenden Völkerrechts" ist leider zumindest fragwürdig- besteht doch in der Völkerrechtslehre kein Konsens über die genaue Tragweite derartiger Rechte (sowohl inhaltlich, als auch im Hinblick auf Berechtigte und Verpflichtete).

2.) Es beteht darüberhinaus auch keine Einigkeit über die Herleitung und Einordnung derartiger Rechte.

Damit kann also nicht von einem verbindlichen Bestandteil des Völkerrechts gesprochen werden.

3.) Zur Entstehung und Idee von Menschenrechten der Dritten Generation sei angemerkt, dass die in erster Linie mit einem im Zuge der Dekolonialisierung entstandenen Verständnis von Gruppenrechten entstanden ist. So ist auch das bis heute einzige verbindliche Dokument, dass derartige Rechte enthält die afrikanische Banjul-Charter. (vgl. Art. 22 - 24 Banjul-Charter)

--91.12.166.228 17:57, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Selektive Darstellung im Artikel

Auch ich finde die Zuordnung des Rechts auf Entwicklung zu den rechtlich verbindllichen Bestandteilen der Völkerrechts fragwürdig. Bisher scheint der überwiegende Teil des Schrifttums vom Gegenteil auszugehen und ordnet das Recht auf Entwicklung allenfalls dem - allein politisch verbindlichen - soft law zu (vgl. etwa http://library.fes.de/pdf-files/iez/global/50288.pdf).

Dabei steht der Artikel aber nicht einfach nur im Gegensatz zum überwiegenden Teil der Lehrmeinung (was an sich nicht ja überhaupt nicht zu kritisieren ist). Er erwähnt die Kontroverse um die Rechtsnatur seines Gegenstandes nicht einmal. Ich finde diese selektive Darstellung höchst problematisch - zumal in einem Beitrag mit lexikalischem Anspruch.

URV-Verdacht Bearbeiten

Der neu eingestellte Text nährt den Verdacht eines URV, insbesondere der Abschnitt "Abbildungen". Die Erstellerin wurde angeschrieben, antwortet jedoch nicht. --Kurator71 (D) 08:38, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Erklärung zum Ursprung des Wikipedia-Eintrags zum Recht auf Entwicklung Bearbeiten

Ich bin Sozialanthropologin und arbeite unter anderem als Dozentin an der Universität. Im letzten Semester habe ich einen Kurs zum Recht auf Entwicklung unterrichtet. Einige Studierende haben sich zusammengeschlossen und mit meiner Unterstützung einen Wikipedia-Artikel zum Recht auf Entwicklung verfasst, da der vorige Artikel sehr kurz war und neuere Diskussionen um das Recht auf Entwicklung weniger berücksichtigt waren. (nicht signierter Beitrag von Anna-Lena Wolf (Diskussion | Beiträge) 12:29, 26. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Danke, URV-Baustein entfernt. --Kurator71 (D) 17:00, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten