Diskussion:Realisationsprinzip

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Centipede in Abschnitt Immer realisiert mit Übergabe an einen Spediteur?

Immer realisiert mit Übergabe an einen Spediteur? Bearbeiten

Realisationszeitpunkt - ... Der Gewinn gilt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs - also zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder eine zur Lieferung beauftragte Transportperson (z. B. Spediteur) - als realisiert. Zu diesem Zeitpunkt kann der Umsatzerlös in der GuV und die Forderung...

Wäre es nicht richtiger, an dieser Stelle eine Abhängigkeit zu den vereinbarten Lieferbedingungen einzubauen? Bei "Frei Haus" oder z.B. DDU (aus Incoterms 2000) sollte der Satz im Artikel doch falsch sein. Oder mache ich da einen Denkfehler? -- John.krug 10:14, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bei Lieferung frei Haus ist doch der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer, oder nicht? Da ein link zum Gefahrenübergang vorhanden ist, und da die Lieferbedingungen mehr als nur den Gefahrenübergang regeln (bzw. wenn nichts vereinbart wurde, das BGB greift), würde ich es so lassen, wie es ist. Oder verstehe ich jetzt was falsch? --Centipede 12:02, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
BTW: Interessant ist das ja eh nur bei Ware, die zum Stichtag unterwegsbefindlich ist (intransit). Ich weiß im Detail nicht gut genug bescheid, wie man diese bilanziert. Wenn du es weißt, ist eine Präzisierung natürlich willkommen. Gruß --Centipede 12:11, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich es tatsächlich so, wie im Artikel geschrieben, insbesondere da der umsatzsteuerliche Leistungszeitpunkt der Warenausgang ist. Ein abweichender Realisationszeitpunkt für die Bilanz/G+V macht da nur Arbeit. Praxis und Theorie liegen halt manchmal auseinander. Meine Anmerkung kam auch aus der Differenzierung des Gefahrenübergangs im selbigen Artikel (Übergang der Leistungs- oder Preisgefahr?), da war ich nach lesen dieses Artikels unsicher. -- John.krug 16:04, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ja genau, die einen buchen Warenausgang und Erlös, die anderen buchen nix, weil sie die Ware noch nicht haben. Am Ende hat man ein vollgeladenes Schiff, das in irgendeiner Schleuse feststeckt und niemandem gehört :-). Wenn du eine Quelle findest, die solche Feinheiten und Fallstricke solide und nachvollziebar erklärt, wäre das sicher ein Gewinn für den Artikel. Wenn du Hilfe beim bearbeiten brauchst, melde dich gerne. Gruß --Centipede 17:09, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten