Diskussion:Rattenbekämpfung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Veliensis in Abschnitt Lebensmittelabfälle in Biotonne

Überschneidungen mit Ratten

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Unter dem Lemma Ratten gibt es auch schon einen Unterpunkt Rattenbekämpfung. Man muss aufpassen, das hier nicht zu viele Überschneidungen auftreten! --Gerd 13:32, 19. Feb 2006 (CET)

Ich habe die Abschnittsüberschrift im Ratten-Artikel nach hier verlinkt. Das war mir beim Artikel anlegen durch die Lappen gegangen. Die Menge an Info, die im Ratten-Artikel steht, ist für meinen Geschmack schon genau richtig. Hier kann dann ausführlich ausgeholt werden. (Insbesondere fehlt noch der ganze juristische und historische Hintergrund!). Einen bloßen Verweis auf einen Hauptartikel fände ich nervig. Da würde ich es als Leser eher bevorzugen, wenn der gesamte nun in Rattenbekämpfung beindliche Inhalt in Ratten eingearbeitet würde.---<(kmk)>- 03:30, 20. Feb 2006 (CET)

Der untere Teil des Artikels besteht aus einem Text, der beim Lemma Mausefalle etwas fehlsortiert war. Ich habe ihn sprachlich ein wenig aufbereitet und um zwei kurze Abschnitte über Vergiftung und Vergasung ergänzt. Für mehr fehlt es mir im Moment an Wachheit (1:52am...) und an Fachwissen. Insbesondere fehlen für einen einigermaßen lexikalischen Artikel noch ein Abschnitt über den historischen Hintergrund (Pest!) und einer über die juristischen Aspekte (Gesetze, Bestimmungen, zuständige Ämter). Wenn sich also jemand qualitätssichernd mutig ist, möge er oder sie zur Tastatur greifen!---<(kmk)>- 01:58, 15. Feb 2006 (CET)


Rattenplage

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Wäre es nicht sinnvoll noch eine Seite Rattenplage aufzumachen?

Es kann sinnvoll sein. Allerdings sollte dafür genug Material vorhanden sein. Ein einzelner Definitionssatz wie "Rattenplage ist, wenn sich Ratten zu stark vermehrt haben" reicht nicht. Wikipedia ist kein Wörterbuch und soll es auch nicht werden.
Außerdem wäre es sinnvoll, auf der Diskussionsseite ein Minimum an Formatierung zu nutzen. Schau einfach, wie es die anderen machen. Sonst entsteht keine Diskussion, sondern eine Art Texträtsel. Überschriften, Einrückungen undsoweiter. Wenn Du dann noch vier Tilden an das Ende Deines Beitrags setzt, erscheint dort automatisch das Datum und alle sind glücklich.---<(kmk)>- 15:03, 4. Apr 2006 (CEST)


Es gibt doch eine Menge an historischer Rattenplagen und auch Probleme in der 3. Welt, das ein nichterheblicher Teilder Ernte Ratten zum Opfer fällt

Bekämpfung von Ratten auf Schiffen

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Die Aussage dass die Rattenbekämpfung auf Schiffen und Yachten durch Begasung nicht sinvoll wäre, da sich die Tiere zurückziehen und nach dem Tod verwesen würden ist falsch. In der Tat werden die Schadnager auf Schiffen meistens durch Begasung mit Blausäure bekämpft; durch die schnelle, mit Erstickung einhergehende Wirkung kommen die Ratten aus ihren Nestern hervor und verenden meist mitten im Raum, im Gegensatz zu meisten (sub)chronisch wirksamen rodentiziden Fraßgiften, wie die Gerinnungshemmer.--93.192.185.159 08:38, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Spülmittel zum Ratten ertrinken lassen

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Durch Spülmittelzugabe ertrinkt kein Lebewesen außer Wasserläufern sofort - Katzen ertrinken ja auch nicht wenn sie in eine Badewanne die mit Schaumbad gefüllt ist fallen. Der Auftrieb durch die Dichte des Wassers hat NICHTS mit der Oberflächenspannung zu tun. Ergo schwimmt eine Ratte trotzdem, wird aber wenn sie Wasser in die Augen bekommt / welches schluckt Schmerzen haben. --93.135.75.234 19:49, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Frage zum Tierschutz

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Hallo! Mich wundert, dass bezüglich der Ertränkungs- und Klebemethode erwähnt wird, dies sei nicht mit dem Tierschutz vereinbar, das Vergiften aber offenbar breite Akzeptanz findet. Sofern ich nicht falsch informiert bin, sterben die Tiere so in der Regel auch nicht gerade leicht, schnell und schmerzlos. Wäre es da nicht angebracht, auf diese Problematik hinzuweisen? (Wie gesagt - beim Ertränken und "Kleben" wird ja auch darauf hingewiesen...). Was meint ihr? Viele Grüße, Palene (nicht signierter Beitrag von 37.24.48.237 (Diskussion) 12:58, 2. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Bei den antikoagulanten Rodentiziden (Blutgerinnungshemmern) erfolgt nach der Aufnahme einer letalen Dosis ein meistens schmerzarmes Verbluten der Nager in den Verdauungstrakt, einhergehend mit Bewusstseinstrübung, nach einer Latenzzeit von durchschnittlich 2–8 Tagen. Es kann auch zu Schmerzen dabei kommen, zum Beispiel wenn eine Ruptur eines Blutgefäßes im Schädel (intrakraniell) oder in einem Gelenk (intraartikulär) stattfindet; allerdings ist dies beobachtungsgsgemäß eher selten der Fall bzw. die meisten vergifteten Nagern erleiden dies nicht, wie gesagt (die Rodentizide werden immer wieder auf ihre Wirkung hin detailliert unter kontrollierten Bedingungen untersucht und die Zielorganismen Ratte und Maus sind neben dem Menschen die am besten erforschte Wirbeltiere bzgl. Schmerz, Stress, Angst u.d.G., sodass ein großer Fundus an Befunden bzgl. der Wirkung der Rodentizide vorliegt). Der Wirkstoff α-Chloralose ist ein Narkotikum, ruft also bei der Vergiftung einen Bewusstseinsverlust mit Ausschalten der Nozizeption. Bei den Phosphiden ist das schon problematischer, allerdings dauert dort die Vergiftung kürzer, das Zielorganismus Feldmaus verednet meistens innerhalb von 0.5–3 Stunden nach der Aufnahme des Giftes. Krampfgifte (Strychnin, Crimidin, Endrin) sowie Cholinesterasehemmer (Phosacetim, bis-O-(4-Chlorphenyl)-N,N-dimethylphosphorsäureamid, Parathion-methyl) sind u.A. wegen der präterminalen Agonie, die mit der Vergiftung einhergeht, nicht mehr zulässig. Generell wird seitens der Behörden sowie in Fachkreisen die ethische Problematik der letalen Bekämpfung mit Rodentiziden sehr wohl wahrgenommen, allerdings zeigt sich letztendlich dass dort, wo Rodentizide eingesetzt werden müssen (schon alleine aus Grunden des Seuchenschutzes) die Antikoagulantien nach wie vor mit die „humansten Gifte“ darstellen. Eine Strategie, die weniger auf Rodentizideinsatz setzt ist die fachlich richtig umgestetzte IPM, wo die Rodentizide nur fokal und als Mittel Ultima ratio eingesetzt werden und die Hauptlast durch Umgebungssanierung und andere nichtletale oder exkludierende Verfahren getragen wird. Gruß,--134.3.105.168 17:55, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Lebensmittelabfälle in Biotonne

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Bisher stand im Artikel zur Entsorgung von Essensresten "Eine gute Alternative ist die Biotonne." Ich finde, das kann so nicht stehen bleiben. Zum einen ist "gut" nicht belegt und somit als persönliche Wertung des Autors deplaziert. Zum anderen wird im Artikel Biotonne ausdrücklich darauf hingewiesen, daß gewisse Arten von Essensresten eben gerade nicht in Biotonnen entsorgt werden dürfen (Ich vermute gerade wegen des Rattenproblems). Die "Alternative" zur Entsorgung in der Toilette wäre demnach die Restmülltonne. Ich ändere den Artikel erst einmal auf Mülltonne, da gewisse Arten von Essensresten (z.B. Rohkost) auch problemlos in die Biotonne dürften.--92.228.177.67 03:10, 24. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ich setze mal einen Baustein in den Artikel. Benutzer:Dupk möchte gerne seine Änderung (von mir schon einmal revertiert) mit Informationen der Abfallwirtschaft Hannover belegen. Ich finde auf der Homepage allerdings die Aussage, dass Speisereste überhaupt nicht in die Biotonne gehören: [1]. Es unterscheiden sich allerdings die Angaben der Entsorgungsunternehmen. In München z. B. sollen rohe und gekochte Essensreste (Gemüse und Fleisch/Fisch) ausdrücklich schon in die Biotonne: [2]. Gruß, --Veliensis (Diskussion) 19:02, 17. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Erfolgsquote bei Lebendfallen

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Der Artikel gibt an, daß Lebendfallen eine geringere Fangquote als Totfallen haben und führt diesen Umstand auf die Lernfähigkeit der Ratten im Familienverband zurück. Mir ist der Kausalzusammenhang zwischen Lernfähigkeit im Familienverband und der Art der Falle nicht klar.

Klar scheint mir, daß die Eltern und Geschwister der gefangenen Ratte aus der beobachteten Situation lernen können. Das ist aber unabhängig von der Art der Falle.

Vorstellbar wäre für mich auch, daß eine lebend gefangene und danach wieder ausgesetzte Ratte nicht ein zweites Mal in eine ähnliche Falle läuft. Aber gibt sie dieses Wissen tatsächlich an ihre Nachkommen weiter? Und ist dieser Effekt so stark, daß er die Unterschiede in den Fangquoten erkläeren kann? Ich habe da Zweifel und hätte gerne eine nachvollziehbare Begründung oder eine Quellenangabe für die Aussage.

--92.228.177.67 03:32, 24. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Qual beim Ertränken

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Der Abschnitt "Ertränken" ist derzeit unbelegt und erscheint mir teilweise sehr subjektiv aus Sicht eines Tierschützers formuliert. Ich versuche mich mal an einer abgemilderten Beschreibung. Falls mein Vorschlag auf Ablehnung stößt und revertiert wird, bitte ich um eine alternative Version mit unemotionalen, objektiven Formulierungen und belegten Fakten. Insbesondere stört mich an der bisherigen Version:

  • Die Verwendung des emotionsgeladenen Wortes "Qual", insbesondere, da es nicht belegt ist.
  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob die Bekämpfung mit Gift für die Ratten angenehmer ist. Vielleicht ist es das. Aber das Gift wirkt doch viel langsamer. So betrachtet, könnte das Ertränken den Ratten nicht sogar Leid ersparen? Solange es dazu keine objektive Quelle gibt, sollte auch der Artikel mit einer Aussage zurückhaltend sein.
  • Es wird die Behauptung aufgestellt, daß Ertränken gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Hier fände ich einen Beleg wichtig, am besten auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Falls es kein Urteil gibt, müßte man um objektiv zu bleiben sinngemäß schreiben "Tierschützer behaupten, Ertränken verstieße gegen das Tierschutzgesetz."
  • Auch ohne Quelle glaubhaft und ohne weiteres nachvollziehbar erscheint es mir, daß es Menschen gibt, die das Ertränken verwerflich finden. Jeglichen Hinweis auf Vorbehalte komplett zu löschen hielte ich daher für übertrieben.

--92.228.177.67 04:24, 24. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Wer einen Beleg braucht, dass Ertrinken qualvoll ist, dem möchte ich nicht in Dunklen begegenen. --91.34.139.131 11:05, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Rattenkleber in Deutschland verboten?

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Ich habe diesen letzten Satz des Abschnitts Rattenkleber entfernt: “Da der Tod für das Tier qualvoll herbeigeführt wird, verstoßen in Deutschland der Vertrieb und Anwendung gegen das Tierschutzgesetz (§ 4).„ Quellen, welche für diese Aussagen sprechen, werden nicht angegeben noch habe ich welche gefunden. Quellen dagegen: Es gibt in Deutschland mehrere Anbieter, z.B. https://www.ungeziefershop.de/klebetube-fur-mause-ratten.html. Dies spricht gegen ein bestehendes Vertriebsverbot! Ich habe zwar mehrere Urteile gegen die Anwendung von Rattenkleber zum Fang von Singvögeln gefunden, keine jedoch gegen Ratten und Mäuse. Meiner Auffassung nach ist Rattenkleber nur eine fixierende Lebendfalle, das Tier bleibt unversehrt. Erst das Verdursten lassen wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 4).--Rohwedder (Diskussion) 12:44, 14. Mai 2017 (CEST)Beantworten