Diskussion:ROM-Abbild

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von MrBurns in Abschnitt Gilt §53 überhaupt für Spiele-ROMs?

Folgenden Abschnitt entfernt: Der Download und das Speichern von ROMs ist für 24 Stunden zu Testzwecken legal, danach müssen sie wieder gelöscht werden, da die originalen Konsolenspiele von den Herstellern urheberrechtlich geschützt sind.

Diese Angabe entspricht IMHO nicht der derzeitigen rechtlichen Situation. --Jeromy Keloway 18:49, 28. Mär 2006 (CEST)

Sorry, wenn das veraltet war - hatte ich aber auf einer Website gelesen.
Was ist denn die derzeitige rechtliche Situation?
- Benutzer:MegaMew 19:42, 28. Mär 2006
Ich beziehe mich jetzt mal auf recht.de -> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=50489&highlight=rom
Natürlich ist recht.de keine rechtlich verbindliche Stelle, aber sicherlich eine sehr verlässliche Quelle
--Jeromy Keloway 19:59, 28. Mär 2006 (CEST)
Hab den Teil zu ROMs und Besitz des Originals richtiggestellt. Das Gerücht, gesaugte Spiele legal spielen zu können, wenn man das Original besitzt, ist falsch. § 53 UrhG ist da für mich unmissverständlich. Krazykrizz 21:29, 28. Sep 2006 (CEST)

Zu Die Firmware älterer Spielekonsolen wie z.B. des Gameboy war in ROMs (genauer: in EPROMs) gespeichert: Die Spiele-Module würde ich nicht als Firmware bezeichnen. Desweiteren sind die Spiele-Module keine EPROMs, nachdem man sie nicht löschen (E) und/oder (P)rogrammieren kann... Oder weiß da jemand was was ich nicht weiß?

Würde ich auch nicht als Firmware bezeichnen, hab das mal geändert. Ob in den Modulen EPROMs oder "nur" ROMs verbaut sind, weiß ich leider nicht, vielleicht hat jemand so ein Teil mal aufgeschraubt und weiß mehr dazu? - MegaMew 10:27, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtslage für nie in Europa erschienene Spiele im deutschsprachigen Raum

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Wie ist die Rechtslage bei Spielen, welche nur zum Beispiel in Japan oder den USA erschienen sind? Und wie ist die Rechtslage in der Schweiz? In Österreich? In Liechtenstein? In Luxemburg?


Definition ROM

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inzwischen steht ROM (bei Emulatoren) nicht nur für Spiele, sondern auch andere Programme (Quelle: http://www.zdnet.de/downloads/prg/a/b/de0DAB-wc.html) ...vielleicht sollte man das Korrigieren (Definition erweitern)

"Emulierte Spiele oder Programme" anstatt nur "Kopie eines Videospiels" ... oder so

Vorschlag wurde übernommen. - MegaMew

Rom-Programmierung

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Darüber fehlt meiner Meinung nach noch ein Abschnitt, siehe zum Beispiel die (legale) Website http://bobrost.com/nes/index.php, wo ROMs aus einem Programmierprojekt präsentiert werden (gefunden auf golem.de) --Gruß, Constructor 12:58, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sollte nicht noch hinzugefügt werden, dass das spielen von vielen älteren Spielen durchaus legal sein kann, da sich viele rom-seiten oft sogar eine erlaubniss vom Hersteller holen? Bei älteren spielen, vor allem snes und nes ist die verbreitung nicht illegal, da die spiele firmen daran nicht mehr verdienen. Deshalb erlauben sie es oft, das solche spiele über das internet weiterverbreitet werden.

BIOS revert

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@reverter Ich verstehe nicht ganz, was für Quellen dir fehlen? Firmware ist nun mal proprietäre Software des jeweiligen Entwicklers (Sony, Nintendo, etc), die eben urheberrechtlich geschützt ist und deshalb nicht ohne weiteres verteilt werden darf. Ich finde diesen Zusatz schon wichtig, da ein Emulator an sich natürlich so legal ist wie Firefox oder irgendein anderes freies Programm; er darf halt bloß keine geschützte Software(die Firmwares ohne entsprechende Lizenz) enthalten, genau wie das bei jedem anderen Programm auch ist. Früher war das recht egal, aber inzwischen wird immer öfter die Firmware zum Benutzen des Emulators benötigt( bzw damit er besser läuft).

Gesetze?

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IMHO wäre es im Abschnitt Rechtssituation sinnvoll, genau anzugeben, auf welche Gesetze/Urteile/whatever man sich hier beruft. Ich behaupte nicht, dass er falsch ist, aber da es im Internet viele verschiedene Gerüchte diesbezüglich gibt (vor allem die 24-Stunden-Regelung ist da ja hartnäckig), wäre es überzeugender, wenn man zu seinen Angaben auch offizielle "Quellen" angeben kann.
194.105.96.202 01:06, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Frage

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Ich hätte mal ne frage: Wenn Internet-Downloads grundsätzlich illegal sind, wie ist es dann möglich, dass es so viele Seiten gibt, wo man sich so was runterladen kann? Unternimmt die Behörde da nichts dagegen, wie z.B. Server beschlagnahmen oder so. Denn wenn man die ROMs zum Download anbietet, ist das ja auch illegal, also müssten sich ja eigentlich die Vertreiber einer solchen Download-Seite Seite strafbar machen, oder?

Wenn ROM-Seiten längere Zeit im Internet existieren, kann es mehrere Gründe geben. Beispielsweise kann der Server in einem Land stehen, in dem es keine Gesetze gegen ROMs und derartige Dinge gibt... Oder, wenn das Angebot der Seite nicht groß ist, wird sie vielleicht als zu "kleiner Fisch" angesehen, um dagegen vorzugehen... 194.105.96.202 10:43, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Nochmal was zur rechtlichen Situation

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Internet-Downloads sind grundsätzlich illegal – unabhängig davon, wie lange man das ROM nutzt und ob man das Original besitzt (siehe auch Schranken des Urheberrechts).

Das ist eine Halbwahrheit.

Das Anbeiten so eines Downlaods ist zwar illegal, das downloaden selbst und der Besitz so eines Images sind aber nicht illegal, wenn man auch das Original besitzt, da es sich dann rechtlich noch immer um eine private Sicherungskopie handelt. --MrBurns 03:39, 9. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Download ist nach meinem rechtlichen Verständnis nicht illegal.
Der Satz, wie er oben zitiert im Artikel zu finden ist, sollte dennoch durch einen Hinweis ersetzt werden, dass die rechtliche Situation diesbezüglich unklar bzw. umstritten ist.
Gemäß $ 53, Absatz 1 des Urhebergesetzes ist es (nach meiner Interpretation) erlaubt ein ROM herunter zu laden (und auf diese Weise zu besitzen), sofern die Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig Erstellt wurde und solange sie auch nicht offensichtlich rechtswidrig öffentlich angeboten wurde.
Es gibt auch Länder, in denen entsprechende Gesetze anders aussehen und ROMs deshalb auch angeboten werden dürfen. Auf das Gesetz bezogen heißt das, dass nicht alle Angebote offensichtlich rechtswidrig sind.
Dazu passend ist das Video Uhrheberrecht: Privatkopie von SemperVideo.
-- Richard Wepner 18:39, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Gilt §53 überhaupt für Spiele-ROMs?

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Die in §53 eingeräumte Privatkopie gilt doch gar nicht für Software, bei Spiele-ROMs handelt es sich doch auch darum, oder nicht? Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Software

Ergo dürfte es nicht erlaubt sein, ROMs auszulesen usw. Irre ich mich da?

-- Nikolaus Moll 13:18, 4. Mär. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.252.163.204 (Diskussion))
Das ROM selbst wird ja nicht kopiert, sondern die Software, die auf ihm gespeichert ist, also gilt §53. --MrBurns (Diskussion) 00:50, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Meine Aussage war ja, dass es um die Software darauf geht... --Nikolaus Moll 21:30, 25. Jun 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 77.2.116.4 (Diskussion))