Pupillenakten ( = Waisenakten) gab es in Westpreußen seit 1783(?) bei den Gerichten, vielleicht auch bei der Kriegs- und Domainenkammer zu Marienwerder, ab 1808 auch beim Oberlandesgericht zu Marienwerder (heute im poln.StA Danzig-Gdansk). Wie lange wurde dieser Begriff "Pupillen" gebraucht? Später (ab wann?) sprach man von Waisenakten. Ab 1848(?) wurden die Waisen wohl nicht mehr zentral vom Oberlandesgericht, sondern von den Kreisgerichten betreut. Wie war das in den anderen preußischen Provinzen? Franz Ryba hat zum Thema "Obervormundschaft" promoviert (mir unbekannt).

Adalbert Goertz, 21.Nov.2006.