Diskussion:Prozessstandschaft

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von MephistoGF in Abschnitt Überblick vs. abschließende Liste?

Prozesstandschaft Bearbeiten

Artikel ist nicht klar. Medicus/Petersen (22. Auflage) sprechen von Trennung der Prozessführungsbefugnis und Rechtsinhaberschaft als Erklärung für die Prozesstandschaft. --95.115.26.221 13:45, 18. Feb. 2013 (CET) Die angegebene Definition trifft auf die Prozessführungsbefugnis zu.--95.115.26.221 13:46, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Überblick vs. abschließende Liste? Bearbeiten

Die Leistung eines Artikels liegt meiner Meinung nach nicht darin sämtliche Fälle der Prozessstandschaft aufzulisten. Vielmehr soll ein Artikel die Prozessstandschaft im allgemeinen erklären, ihre Untergruppen kategorisieren und dies mit einzelnen Beispielen untermauern. Eine bloße Aneinandereihung vieler Fälle der Prozessstandschaft hat für den Leser kaum Informationswert. --MephistoGF (Diskussion) 10:19, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Sehe ich absolut nicht so. Halte den Leser nicht für blöd, der exorziert werden muss. Jeder soll bitte die Informationen bekommen die er will. Alles andere ist populärwissenschaftlich und mit Verlaub Unsinn. Wenn jemand bloss kurze Info haben will, kann er nur die Einführungssätze lesen. Ich bezweifel auch, dass du (oder ich) die heterogene Gruppe der Leser richtig einzuschätzen vermagst. --Philipp1977 (Diskussion) 10:56, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich halte den Leser auch nicht für "blöd". Die Frage, die ich mir aber stelle, ist: Was kann und soll ein Artikel leisten? Es gibt im deutschen Recht eine Vielzahl von Fällen der (gesetzlichen) Prozessstandschaft. Soll ein Artikel zur Prozessstandschaft alle auflisten? Ich meine: Nein. Der Artikel soll vor allem anschaulich machen, was Prozessstandschaft ist, welche Unterfälle es gibt (mit anschaulichen Beispielen) und wie sie von anderen Rechtsinstituten abzugrenzen ist. Das meine ich nicht, weil alles andere den intellektuellen Horizont des Lesers übersteigen würde, sondern weil eine bloße Auflistung sämtlicher Fälle das Verständnis des Begriffs "Prozessstandschaft" nicht fördert. Aus demselben Grund nennt der Artikel zur Stellvertretung auch nicht sämtliche Fälle einer gesetzlichen Vertretungsmacht, sondern erläutert an Beispielen die verschiedenen Typen von Vertretungsmacht. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 11:29, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten